Landgericht Duisburg: Schadensersatz vom Hoster für zerstörte Website

Ein Hoster muss ein regelmäßiges Backup anlegen, hat das Landgericht Duisburg geurteilt. Auch ein Reseller ist dazu verpflichtet, dies zu organisieren. Wird eine Website wegen fehlender Sicherung zerstört, muss Schadensersatz gezahlt werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Symbolbild von Leaseweb
Symbolbild von Leaseweb (Bild: Leaseweb)

Das Landgericht Duisburg hat entschieden, dass ein Host-Provider Schadensersatz für eine zerstörte Webseite zahlen muss, wenn kein Backup vorhanden war. Das berichten die Rechtsanwälte Schulz Tegtmeyer Sozien aus Essen, die den Geschädigten vertreten haben, auf ihrer Website.

Das Gericht habe festgestellt, dass bei einem Host-Provider-Vertrag das regelmäßige Durchführen von Backups eine Nebenpflicht darstelle. Unterlässt der Host-Provider das Anfertigen von Sicherungskopien und wird dadurch eine Website unwiederbringlich zerstört, mache dieser sich schadensersatzpflichtig.

Diese Verpflichtung für ein regelmäßiges Backup gelte nicht nur, wenn der Host-Provider selbst den Server bereitstellt, sondern auch für reine Reseller. "Bei dem Host-Provider war die Festplatte kaputtgegangen. Ein Backup war nicht vorhanden. Die Website unserer Mandantin wurde damit unwiederbringlich zerstört", erklärten die Anwälte.

Nutzungsdauer von acht Jahren für eine Website

Bei den Herstellungskosten für eine neue Website sei auch der Mehraufwand zu berechnen, der dadurch entsteht, dass ein Auftragsnehmer nicht auf möglicherweise im Internetarchiv vorhandene Daten zurückgegriffen hatte.

Das Landgericht reduzierte jedoch die Schadenssumme, weil es von einer Nutzungsdauer von acht Jahren für eine Website ausging. Deshalb wurde Berufung eingelegt. "Eine Website unterliegt keinen Abnutzungs- oder Verschleißerscheinungen", erklärten die Anwälte. Auch sei dem Geschädigten keine Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen worden.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


__destruct() 14. Aug 2014

Deine beiden Kritikpunkte sind absolut nachvollziehbar. Wenn ich so etwas nicht gebucht...

__destruct() 13. Aug 2014

Wird Webspace vermietet, sehe ich das ein. Wir aber ein ganzer Server oder ein V-Server...

g0r3 13. Aug 2014

Weil der Reseller/Hoster gegenüber dem Kunden in Bringschuld steht? Stell dir mal vor...

kaymvoit 13. Aug 2014

So, wie ich den Artikel verstehe, geht es auch um Code. Der gehört IMHO vor Ort...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /