Landgericht Dortmund: Paypal wegen Kuba-Blockade in Deutschland verurteilt

Paypal sperrt gerne Konten. Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass die US-Sanktionen gegen Kuba kein Grund dafür sein dürfen.

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Kubanische Waren
Kubanische Waren (Bild: Desmond Boylan/Reuters)

Paypal darf in Deutschland unter Berufung auf die US-Sanktionen gegen Kuba keine Kundenkonten sperren. Das berichtet das Onlinemagazin Amerika21 unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund. Die in Luxemburg ansässige Europazentrale des Bezahlungsdienstleisters ist per einstweiliger Verfügung bei Strafandrohung von 250.000 Euro angewiesen worden, die Kontosperrung gegen einen Kunden in Nordrhein-Westfalen aufzuheben. "Auf den vorliegenden Fall kommt zunächst deutsches Recht zur Anwendung".

Die Entscheidung der 3. Zivilkammer liegt Amerika21 vor. Proticket hatte Ende vergangenen Jahres Eintrittskarten für ein Tanzmusical sowie ein Konzert mit einer Sängerin aus Kuba angeboten. Ende November sperrte Paypal das Konto des Unternehmens, weil sich auch die europäische Vertretung an die US-Gesetze halten müsse.

Kontensperrung mit Verschwiegenheitsauflage

Wie Amerika21 berichtet, hatte Paypal in den vergangenen Jahren wegen Kuba-Geschäften mehrfach Konten gesperrt. Meist endeten die Konflikte aber in Vergleichen: Dabei verpflichtete Paypal Europe die Kunden in mehreren Fällen, die Vereinbarungen nicht öffentlich zu machen. Das Dortmunder Unternehmen, das nun geklagt hat, hat dies abgelehnt und ist an die Öffentlichkeit gegangen.

Im September 2011 hatte sich auch die Drogeriemarktkette Rossmann nach Drohungen von Paypal wegen kubanischer Waren entschieden, keine Zahlung mehr über den Dienst anzubieten.

Rossmann erklärte seinen Kunden: "Der Zahlungsdienstleister Paypal hat die Rossmann Online GmbH - wie auch andere deutsche Händler - aufgefordert, den Vertrieb kubanischer Produkte einzustellen. Paypal droht uns damit, dass andernfalls die Geschäftsbeziehung gekündigt wird. Paypal hat seinen Stammsitz in den USA und begründet seine Aufforderung damit, dass sie deshalb verpflichtet sei, das US-Embargo gegenüber Kuba auch in ihren ausländischen Tochtergesellschaften umzusetzen. Obwohl viele unserer Kunden Paypal nutzen, wollen wir dieser Aufforderung nicht nachkommen. Wir sind überzeugt, dass wir damit in Ihrem Interesse handeln. Denn aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, warum hier US-amerikanisches Recht praktiziert werden muss. Noch viel wichtiger: Wir wehren uns dagegen, dass Sie, unsere Kunden, auf diese Weise bevormundet und ihrer freien Entscheidung beraubt werden."

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Rulf 20. Apr 2016

godwins law besagt aber, daß je länger die diskussion, desto wahrscheinlicher ein...

tf (Golem.de) 20. Apr 2016

Hallo Boxer73, die Aufregung ist nicht ganz unberechtigt. "Kontos" ist zwar auch eine...

MabuseXX 20. Apr 2016

Ich persönlich würde es begrüßen wenn PayPal mal richtig kaputtgeklagt werden würde. Wenn...

MabuseXX 20. Apr 2016

Das Problem dort dürfte sein das sich kein Politiker in der Schweiz traut den Banken ans...



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