Landgericht Berlin: Streit um Leistungsschutzrecht kommt vor den EuGH

Hätte das deutsche Leistungsschutzrecht der EU zur Prüfung vorgelegt werden müssen? Das Landgericht Berlin ist dieser Ansicht und will den Europäischen Gerichtshof darüber entscheiden lassen.

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Der Streit zwischen der VG Media und Google kommt vor den EuGH.
Der Streit zwischen der VG Media und Google kommt vor den EuGH. (Bild: Jason Lee/Reuters)

Der Streit zwischen der VG Media und Google über das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger kommt vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter sollen darüber entscheiden, ob die Bundesregierung im Frühjahr 2013 die damalige Änderung des Urheberschutzgesetzes bei der EU-Kommission hätte anmelden müssen. Das Landgericht Berlin könne diese Entscheidung nicht selbst treffen und damit das Gesetz für nicht anwendbar erklären, so dass die Rechtsfragen dem EuGH vorzulegen seien, teilte das Gericht am Dienstag mit (Az. 16 O 546/15. .

Die Zivilkammer 16 geht davon aus, dass die Schadenersatzklage der VG Media gegen Google "teilweise begründet" wäre, wenn die Vorschriften des Leistungsschutzrechts anwendbar seien. "Das sei aufgrund der Rechtsprechung des EuGH jedoch nur dann der Fall, wenn ein solches Notifizierungsverfahren durchgeführt worden wäre", heißt es in der Mitteilung. Sollte der EuGH zu dem Schluss kommen, dass die Bundesregierung die Notifizierung versäumt hat, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden.

Schwarz-gelbe Koalition verzichtete auf Notifizierung

Das Landgericht Berlin geht jedoch davon aus, dass Suchmaschinenanbieter wie Google unter die betreffende EU-Richtlinie 98/34/EG fallen. Diese Auffassung will sich das Gericht in einer ersten Frage bestätigen lassen. Zudem sollen die Luxemburger Richter klären, ob es sich bei den Leistungsschutzrechten um technische Vorschriften im Sinne von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie handele. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte der Richter das Gesetz als "sehr schlecht gemacht" bezeichnet und die Auffassung vertreten, dass es wegen der fehlenden Notifizierung nicht anwendbar sei.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen, wenn diese "technische Vorschriften" enthalten, die speziell auf "Dienste der Informationsgesellschaft" zielen. Dies ist derzeit beispielsweise bei dem geplanten Gesetz gegen die Verbreitung von Hasskommentaren in sozialen Netzwerken der Fall. Zum Ende der schwarz-gelben Koalition im Jahr 2013 hatte das FDP-geführte Justizministerium trotz warnender Stimmen auch aus Zeitgründen auf eine Notifizierung verzichtet.

Streit wird noch Jahre dauern

Mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin wird sich der juristische Streit über das deutsche Leistungsschutzrecht wohl noch um Jahre hinausziehen. Selbst wenn der EuGH urteilen sollte, dass das Gesetz nicht hätte notifiziert werden müssen, dürfte etliche Zeit vergehen, bis in Deutschland ein höchstrichterliches Urteil gefällt worden ist.

Bis dahin dürfte zumindest feststehen, ob auf europäischer Ebene ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird. Falls das nicht der Fall sein sollte, könnte die heutige Entscheidung des Landgerichts ein weiterer Schritt zum endgültigen Aus des Leistungsschutzrechts gewesen sein.

Zahlreiche Gerichtsverfahren laufen

Die Zivilklage vor dem Landgericht war notwendig geworden, weil das Schiedsverfahren zwischen der VG Media und Google vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) im Oktober 2015 gescheitert war. Die dortige Schiedsstelle hatte den von der VG Media geforderten Tarif von sechs Prozent des Gesamtumsatzes von Google mit der Darstellung von Medien als zu hoch abgelehnt. Nach Ansicht der Schiedsstelle könnten Suchmaschinen bis zu sieben Wörter kostenfrei anzeigen. Beide Parteien hatten Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.

Neben dem Landgericht Berlin beschäftigen sich auch das Verwaltungsgericht München und das Kammergericht Berlin mit dem Leistungsschutzrecht. Eine Verfassungsklage von Yahoo wurde hingegen abgewiesen. Alleine die VG Media musste im vergangenen Jahr 1,86 Millionen Euro an den Verfahrenskosten rund um das Gesetz aufbringen.

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