Landgericht Berlin: Buchhändler blockieren Amazon-Rabatte für Schulbücher
Das Landgericht Berlin hat Amazon untersagt(öffnet im neuen Fenster) , Schulfördervereinen Preisnachlass im Rahmen seines Affiliate-Programms zu geben. Das gab der Kläger, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, am 29. Juli 2014 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Über Schulfördervereine versuchen Eltern auch, Rabatte für oft teure Schulbücher zu bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Amazon habe dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, dass Eltern ihre preisgebundenen Schulbücher über einen Amazon-Link auf der Website des Vereins kauften. Laut dem Urteil seien die Zahlungen ein Verstoß gegen das Verbot von unlauterem Wettbewerb und ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz.
Der Rabatt von Amazon übe unzulässigen sozialen Druck auf Schüler und Eltern aus, so das Landgericht Berlin in der Urteilsbegründung. Diese gerieten in die Situation, ihre Schulbücher über den Förderverein bei Amazon kaufen zu müssen, um den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu vermeiden und sich nicht moralischen Vorwürfen auszusetzen. Damit beeinflusse Amazon das Verhalten in unangemessener, unsachlicher Weise.
" Dieses Modell ist ein weiterer Mosaikstein im rücksichtslosen Geschäftsgebaren von Amazon. Es ist unlauter, sich über sozialen Druck im Wettbewerb Vorteile zu verschaffen" , sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. "Die unmissverständliche Entscheidung des Landgerichts Berlin macht deutlich, dass solche Praktiken im Geschäft mit preisgebundenen Büchern nichts zu suchen haben."
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