#Landesverrat: Range stellt Ermittlungen gegen Netzpolitik.org vorerst ein
Generalbundesanwalt Harald Range hat die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat pausiert. Mit "Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit" sehe er von "nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen ab", sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung(öffnet im neuen Fenster).
Die Bundesanwaltschaft wollte die Frage klären, ob es sich bei der Veröffentlichung der Dokumentes des Verfassungsschutzes um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelte. Dazu wurde das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt. Dazu habe es aber eines förmlichen Ermittlungsverfahrens bedurft.
Justizminister Maas begrüßt Ranges Entscheidung
"Ich begrüße die Ankündigung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen vorerst ruhen zu lassen", sagt Justizminister Maas(öffnet im neuen Fenster). Er bezweifle, dass Markus Beckedahl und André Meister "die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen". Außerdem hatte er Zweifel, "ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt". Das habe er Range mitgeteilt.
Er wollte zudem klären, ob eine Reform der "strafrechtlichen Vorschriften über Landesverrat und über den Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt" nötig sei.
Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hatte gegen Beckedahl, Meister und gegen unbekannt Strafanzeige wegen des Verdachts auf Landesverrat gestellt. Netzpolitik.org hatte im Februar 2015 Auszüge aus dem Haushaltsplan des Bundesamts für Verfassungsschutz für 2013 veröffentlicht. Daraus sowie aus weiteren Dokumenten geht hervor, wie der Verfassungsschutz künftig das Netz überwachen will. Das Ermittlungsverfahren wurde scharf kritisiert.
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