Landesverratsaffäre: Ermittlungen gegen Heiko Maas eingestellt

Hat sich der Justizminister der Strafvereitelung strafbar gemacht, weil er in den Prozess um Netzpolitik.org eingriff? Diesen Vorwurf untersuchte die Berliner Staatsanwaltschaft, sah aber keinen hinreichenden Verdacht. Trotzdem vertritt sie eine andere Meinung als der Minister.

Artikel veröffentlicht am ,
Heiko Maas durfte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in das Netzpolitik-Verfahren einmischen.
Heiko Maas durfte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in das Netzpolitik-Verfahren einmischen. (Bild: SPD/Pressebild)

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Bundesjustizminister Heiko Maas wegen Strafvereitelung eingestellt, widerspricht aber der Rechtsauffassung der Bundesregierung im Fall der Landesverratsermittlungen gegen Netzpolitik.org, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Bundesregierung hatte behauptet, es habe keinerlei Weisungen an den damaligen Generalbundesanwalt Harald Range gegeben, das Verfahren einzustellen.

Netzpolitik.org hatte über geheime Pläne für die Internetüberwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz berichtet, woraufhin Ermittlungen gegen das Portal und gegen die unbekannte Quelle eingeleitet wurden. Die Ermittlungen blieben ohne konkretes Ergebnis und wurden später eingestellt.

Generalbundesanwalt Range hatte einen externen Gutachter beauftragt, um herauszufinden, ob die Veröffentlichung der Dokumente den Tatbestand des Landesverrates erfüllen würde oder nicht. Der Auftrag für das Gutachten wurde jedoch nach einer Intervention des Justizministeriums zurückgezogen. Maas hatte behauptet, dass der Gutachtenauftrag "einvernehmlich" zurückgezogen worden sei.

Staatsanwaltschaft sieht Weisung durch Maas

Maas und seine damalige Staatssekretärin Stefanie Hubig haben die Einstellung des Gutachtens nach Ansicht der Ermittler aber doch, anders als behauptet, "im Wege der Weisung durchgesetzt". Dabei habe das Ministerium allerdings im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt, es gebe "keine zureichenden Anhaltspunkte", die den Verdacht der Strafvereitelung stützen würden. Hubig habe dem Generalbundesanwalt gedroht, dass er entlassen werde, wenn er den Auftrag für das Gutachten nicht zurückziehen würde.

Das Justizministerium erstellte daraufhin ein eigenes Gutachten. Demzufolge hatte Netzpolitik.org keine Staatsgeheimnisse veröffentlicht, die Ermittlungen wurden daraufhin beendet. Der im Raum stehende Vorwurf des Landesverrats hatte zu einer breiten Solidarisierung von Journalistenverbänden und Medien geführt.

Unter Juristen ist die Einmischung politischer Akteure in Strafverfahren umstritten. Range wurde nach Ende der Ermittlungen in den Ruhestand versetzt.

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Niaxa 23. Aug 2016

Oder wie eben bei jeder Firma? Wenn ich nicht mache was der Boss sagt, (ja versegglt noch...

HorkheimerAnders 23. Aug 2016

Ich bin so solide wie ich die namen der leute die in einem radius von 50metern von mir...

hg (Golem.de) 22. Aug 2016

Trotzdem danke für den Hinweis, ist gefixt :) VG



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