#Landesverrat: Der unheimliche Dilettantismus der Regierung

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden" , heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes(öffnet im neuen Fenster) . An diese einfache Tatsache muss man dieser Tage einmal erinnern, wenn in geradezu atemberaubender Weise der Eindruck entsteht, dass in Deutschland das Recht missachtet und die freie Meinungsäußerung in unzulässiger Weise beschnitten werden könnte.
Aus der Farce der Strafanzeige gegen die Blogger von Netzpolitik.org wird ein Trauerspiel, wenn ausgerechnet der Bundesjustizminister den Eindruck erweckt, die Medien vor der Anwendung des Rechts schützen zu müssen. Statt darauf zu vertrauen, dass sich der Verfassungsschutz mit seiner Strafanzeige gegen Markus Beckedahl und André Meister am Ende selbst blamiert, wird der Generalbundesanwalt öffentlich demontiert, weil eine politisch nicht gewollte Entscheidung auf keinen Fall zugelassen werden soll. Ist das noch ein Rechtsstaat oder schon eine Bananenrepublik, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung unkte(öffnet im neuen Fenster) ?
Ein Fall von Staatsverwirrung
Denn was war bis zum ominösen 30. Juli 2015 in der Causa eigentlich passiert? Die Bundesanwaltschaft hatte im Frühjahr "nach kritischer Prüfung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine möglicherweise strafbare öffentliche Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses gesehen" . Der damalige, wie man inzwischen sagen muss , Generalbundesanwalt Harald Range startete am 13. Mai 2015 ein Ermittlungsverfahren, zu dem er rechtlich verpflichtet war. Gleichzeitig wies er seine Behörde an, keine Ermittlungsmaßnahmen gegen Beckedahl und Meister einzuleiten. Wozu er nicht verpflichtet war.
Um den Vergleich mit der Spiegel-Affäre von 1962(öffnet im neuen Fenster) zu bemühen: Es wurden weder die Redaktionsräume von Netzpolitik.org auf den Kopf gestellt noch die beiden verantwortlichen Journalisten verhaftet. Stattdessen wollte Range ein externes Gutachten einholen, um nachzuweisen, ob tatsächlich ein Staatsgeheimnis oder nur ein Dienstgeheimnis veröffentlicht wurde. Nachdem das Ermittlungsverfahren am vergangenen Donnerstag bekanntgeworden war, eskalierte die Situation jedoch völlig unkontrolliert. "Ein Fall von Staatsverwirrung" , konstatierte(öffnet im neuen Fenster) der Leitartikler der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl.
Verfassungsschutz brachte Range in Zugzwang
Die Bundesregierung mit Justizminister Heiko Maas (SPD) hat am meisten zu dieser Verwirrung beitragen. Anstatt sich vor die Blogger zu stellen und zu sagen: "Fürchtet Euch nicht, die offensichtliche Nichtanwendbarkeit des Landesverratsparagrafen wird sich schon erweisen" , gibt er seinem Misstrauen gegenüber dem bisherigen Vorgehen der Bundesanwaltschaft Ausdruck. Dabei hat doch eine andere Bundesbehörde, der Verfassungsschutz, die Karlsruher Juristen gleich zweimal in Zugzwang gebracht: mit der Strafanzeige und mit einem Gutachten, das die Veröffentlichung eines Staatsgeheimnisses nachweisen sollte(öffnet im neuen Fenster) . Die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft in Deutschland ein Teil der Exekutive ist, macht das Vorgehen von Maas nicht besser. Wo kein Kläger, da kein unabhängiger Richter. Über die Anzeigen wegen Strafvereitelung im Amt(öffnet im neuen Fenster) muss sich Maas daher nicht wundern.
Wenn der Regierung daran gelegen ist, die Veröffentlichung geheimer Dokumente strafrechtlich nicht zu verfolgen, hat sie mehrere Möglichkeiten: Sie kann darauf hinwirken, dass die untergeordneten Behörden keine Strafanzeigen stellen. Des weiteren kann sie über den Weg der Gesetzgebung versuchen, den sogenannten publizistischen Landesverrat straffrei zu stellen. Zu guter Letzt kann sie erklären, dass die Veröffentlichung der Dokumente nicht die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet hat. All dies wurde versäumt, um stattdessen zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt in das Vorgehen der Bundesanwaltschaft hineinzugrätschen.
Auch die Presse braucht den Rechtsstaat
Dies erweckt nach außen den Eindruck: Die Presse steht über dem Gesetz. Der Justiz wird die Möglichkeit versagt, das rechtmäßige Verhalten der Medien überhaupt zu prüfen und durch Ermittlungen oder sogar ein Urteil nachzuweisen. Auch für die freie Presse ist es besser, in einem Rechtsstaat zu agieren als in einem Staat, der im Zweifel nicht wissen will, ob sich an Recht und Gesetz gehalten wurde. Nicht ohne Grund ist der Aufschrei in den Medien in der Regel groß, wenn die Regierung sich in Ermittlungen einmischt(öffnet im neuen Fenster) .
Dass man sich mit der Veröffentlichung geheimer Unterlagen juristisch angreifbar macht, dürfte den Medien bekannt sein. "Ich weiß, dass jeder Journalist, der sich kritisch mit der Reichswehr beschäftigt, ein Landesverratsverfahren zu gewärtigen hat; das ist ein natürliches Berufsrisiko" , schrieb der Journalist und spätere Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky(öffnet im neuen Fenster) , nachdem er im November 1931 wegen der Veröffentlichung eines (illegalen) Staatsgeheimnisses zu 18 Monaten Haft verurteilt worden war(öffnet im neuen Fenster) . Dieses Berufsrisiko ist im heutigen Deutschland zum Glück deutlich geringer als in der Weimarer Republik, die für ihre politische Justiz berüchtigt war. Nach allem, was Juristen zum aktuellen Fall an dieser(öffnet im neuen Fenster) oder jener(öffnet im neuen Fenster) Stelle geäußert haben, ist das Risiko einer Verurteilung für Beckedahl und Meister praktisch gleich null. Selbst eine Anklage wird nicht erwartet.
Netzpolitischer Dilettantismus
Man kann Range daher als Jurist vorwerfen, das Ansinnen der Verfassungsschützer nicht gleich abgewehrt und überhaupt "Anhaltspunkte für eine möglicherweise strafbare öffentliche Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses gesehen" zu haben. Politisch sitzen die Verantwortlichen aber in den Ministerien für Justiz und Inneres, die den Verfassungsschutz nicht gebremst und Karlsruhe nicht früh genug zu verstehen gegeben haben, dass hier keine Staatsgefährdung vorliegt. So viel Dilettantismus lässt einen mit großem Unbehagen zurück.
Diesen Dilettantismus ist man im Bereich Netzpolitik von der Regierung und ihren Vorgängern nicht anders gewohnt. Allerdings konnte man sich bislang recht gut darauf verlassen, dass beispielsweise die Justiz in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts die sicherheitspolitischen Auswüchse wieder einfängt. Statt die Presse vor der vermeintlich bösen Justiz zu schützen, sollte Maas besser seinen früheren Überzeugungen zur Vorratsdatenspeicherung treu bleiben.
Dass sich Enthüllungsmedien von den Strafanzeigen tatsächlich einschüchtern lassen, ist am Ende auch nicht zu erwarten. Zu guter Letzt könnte es Whistleblower nur in die Arme von Wikileaks treiben . Denn wie sagte Beckedahl am vergangenen Dienstag(öffnet im neuen Fenster) : "Legt Euch nicht mit dem Internet an."
IMHO ist der Kommentar von Golem.de. IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)



