Auch die Presse braucht den Rechtsstaat
Dies erweckt nach außen den Eindruck: Die Presse steht über dem Gesetz. Der Justiz wird die Möglichkeit versagt, das rechtmäßige Verhalten der Medien überhaupt zu prüfen und durch Ermittlungen oder sogar ein Urteil nachzuweisen. Auch für die freie Presse ist es besser, in einem Rechtsstaat zu agieren als in einem Staat, der im Zweifel nicht wissen will, ob sich an Recht und Gesetz gehalten wurde. Nicht ohne Grund ist der Aufschrei in den Medien in der Regel groß, wenn die Regierung sich in Ermittlungen einmischt.
Dass man sich mit der Veröffentlichung geheimer Unterlagen juristisch angreifbar macht, dürfte den Medien bekannt sein. "Ich weiß, dass jeder Journalist, der sich kritisch mit der Reichswehr beschäftigt, ein Landesverratsverfahren zu gewärtigen hat; das ist ein natürliches Berufsrisiko", schrieb der Journalist und spätere Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky, nachdem er im November 1931 wegen der Veröffentlichung eines (illegalen) Staatsgeheimnisses zu 18 Monaten Haft verurteilt worden war. Dieses Berufsrisiko ist im heutigen Deutschland zum Glück deutlich geringer als in der Weimarer Republik, die für ihre politische Justiz berüchtigt war. Nach allem, was Juristen zum aktuellen Fall an dieser oder jener Stelle geäußert haben, ist das Risiko einer Verurteilung für Beckedahl und Meister praktisch gleich null. Selbst eine Anklage wird nicht erwartet.
Netzpolitischer Dilettantismus
Man kann Range daher als Jurist vorwerfen, das Ansinnen der Verfassungsschützer nicht gleich abgewehrt und überhaupt "Anhaltspunkte für eine möglicherweise strafbare öffentliche Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses gesehen" zu haben. Politisch sitzen die Verantwortlichen aber in den Ministerien für Justiz und Inneres, die den Verfassungsschutz nicht gebremst und Karlsruhe nicht früh genug zu verstehen gegeben haben, dass hier keine Staatsgefährdung vorliegt. So viel Dilettantismus lässt einen mit großem Unbehagen zurück.
Diesen Dilettantismus ist man im Bereich Netzpolitik von der Regierung und ihren Vorgängern nicht anders gewohnt. Allerdings konnte man sich bislang recht gut darauf verlassen, dass beispielsweise die Justiz in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts die sicherheitspolitischen Auswüchse wieder einfängt. Statt die Presse vor der vermeintlich bösen Justiz zu schützen, sollte Maas besser seinen früheren Überzeugungen zur Vorratsdatenspeicherung treu bleiben.
Dass sich Enthüllungsmedien von den Strafanzeigen tatsächlich einschüchtern lassen, ist am Ende auch nicht zu erwarten. Zu guter Letzt könnte es Whistleblower nur in die Arme von Wikileaks treiben. Denn wie sagte Beckedahl am vergangenen Dienstag: "Legt Euch nicht mit dem Internet an."
IMHO ist der Kommentar von Golem.de. IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
#Landesverrat: Der unheimliche Dilettantismus der Regierung |
- 1
- 2
Die Definition von "Erfindung" tut dem Wahrheitsgehalt des Zitats keinen Abbruch. Ist...
Dann steht hier Aussage gegen Aussage! Ich behaupte: Strafvereitelung im Amt war es nicht...
Was sollen sie den sonst sein? Die Leute von Netzpolitik haben Presseausweise, berichten...
Hallo! Wir haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine weiteren Ermittlungsma...