Landesdatenschützer: Bundesrat soll Bestandsdatenauskunft ändern

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert hat Änderungen an dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft für Polizei, Bundeskriminalamt und Geheimdienste gefordert(öffnet im neuen Fenster) . Der Gesetzentwurf wird am 18. April 2013 im Innenausschuss des Bundesrats beraten.
Weichert sagte: "Im Interesse der Sicherheitsbehörden wie des Datenschutzes wäre es nicht schön, wenn das Gesetz erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert würde. Ohne die von uns angemahnten Änderungen ist dies sehr wahrscheinlich. Ich hoffe, dass sich der Bundesrat seiner Verantwortung bewusst ist."
Der Gesetzentwurf mache keinen Unterschied zwischen der reinen Bestandsdatenabfrage und der wesentlich schwerwiegenderen Abfrage, welchem Nutzer eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, so Weichert.
Nicht ausreichend berücksichtigt sei auch der erhöhte Schutzbedarf der hochsensiblen Zugangssicherungscodes wie PIN und PUK oder Passwörter. Die vorgesehene Benachrichtigungspflicht für Auskünfte über IP-Adresseninhaber und Zugangssicherungscodes sehe weitreichende Ausnahmen ohne eine Kontrollinstanz vor.
Die Neuregelung des ursprünglich von Rot-Grün beschlossenen Gesetzes wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2012 nötig. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Anbieter zur Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und IP-Adressen an Polizei, Zoll und Geheimdienste. Ordnungswidrigkeiten genügen dann bereits für den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten.
Am 14. April 2013 gab es in mehreren Städten Demonstrationen gegen das Gesetz. Für den 27. April 2013 sind weitere Aktionen(öffnet im neuen Fenster) geplant.