Landesarbeitsgericht: Künftig niedrigere Abfindungen bei Kündigungen denkbar

Kommt ein Ende des Abfindungsbooms? Bisher haben Arbeitgeber oft Abfindungen gezahlt, um Klagen von Arbeitnehmern zu vermeiden und um Rechtssicherheit zu erlangen. Die Angst, am Ende mehrere Jahresgehälter nachzahlen zu müssen, hat viele Arbeitgeber dazu bewogen, hohe Abfindungen zu zahlen.
Die Höhe der Abfindung richtete sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, meist wurde ein halbes Monatsgehalt pro Jahr gezahlt.
Mit der Entscheidung in einem aktuellen Kündigungsverfahren könnte sich das deutsche Kündigungsrecht grundlegend ändern, meint Rechtsanwalt Alexander Birkhahn nach einem Bericht des Spiegel(öffnet im neuen Fenster) (Paywall). Der konkrete Fall (Az.: 6 Sa 280/22) betrifft einen Sachbearbeiter, der von seinem Arbeitgeber, einer Versicherung, nach mehr als 25 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde. Der Mann meldete sich daraufhin arbeitslos und wehrte sich erfolgreich gegen die Kündigungen von 2017 und 2019, wurde jedoch erst im April 2021 wieder beschäftigt. Er fordert nun für den Zeitraum von Mai 2017 bis April 2021 sein volles Gehalt, inklusive Zulagen. Dagegen wehrte sich der Arbeitgeber erfolgreich. Golem.de liegt die Urteilsdokumentation vor.
Bisher war es ausreichend, sich nach der Kündigung arbeitslos zu melden, um den Anspruch auf Annahmeverzug zu behalten. Annahmeverzug tritt ein, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung angeboten, der Arbeitgeber sie jedoch nicht angenommen hat. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, weiterbezahlt zu werden, obwohl er nicht tatsächlich arbeitet. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer nicht benachteiligt wird, wenn die Kündigung durch ein Arbeitsgericht nachträglich als unwirksam erklärt wird.
Die Entscheidung könnte eine Wende im deutschen Kündigungsrecht bedeuten, da bisher das Melden als arbeitslos ausreichend war, um den Anspruch auf Annahmeverzug zu behalten. Künftig ist es wichtig, dass Arbeitnehmer aktiv nach einer neuen Stelle suchen, um ihren Anspruch auf Annahmeverzug zu behalten. Vermittelbare Arbeitnehmer dürften oft relativ schnell eine neue Stelle finden. Abwarten und Nichtstun, um eventuell nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage das Gehalt nachbezahlt zu bekommen, ist risikoreicher geworden.
In der Folge könnten die Abfindungshöhen sinken, weil das Risiko für die Arbeitgeber sinkt, für lange Zeiträume Gehälter nachzahlen zu müssen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Birkhahn sieht gute Chancen, dass sich auch das Bundesarbeitsgericht dieser Entscheidung anschließt. Auch die Politik könnte dieses Urteil zum Anlass nehmen, das Kündigungsschutzrecht zu reformieren.