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Landesanstalt für Kommunikation: EU gefährdet Netzneutralität mit Deep Packet Inspections

Ein deutscher Medienrat wehrt sich gegen den Entwurf einer Verordnung zum digitalen Binnenmarkt. Eine vertraglich vereinbarte bevorzugte Behandlung von Inhalten finanzkräftiger Anbieter bedrohe Netzneutralität und Meinungsfreiheit im Internet.
/ Achim Sawall
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Der Industrie-Ausschuss des EU-Parlaments befürwortet Spezialdienste im Internet. (Bild: EU-Parlament/Screenshot: Golem.de)
Der Industrie-Ausschuss des EU-Parlaments befürwortet Spezialdienste im Internet. Bild: EU-Parlament/Screenshot: Golem.de

Als Gefahr für die Netzneutralität, Meinungsfreiheit und die Vielfalt im Internet hat der Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württembergs die geplante Verordnung zum digitalen Binnenmarkt der EU-Kommission kritisiert. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Netzbetreiber und Anbieter von Spezialdiensten Verträge zur schnelleren und priorisierten Verbreitung ihrer Angebote abschließen können.

In ihrer Sitzung am 24. März 2014(öffnet im neuen Fenster) verabschiedeten Vertreter eine Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) , die vom Ausschuss Medienkonvergenz und Digitale Gesellschaft erarbeitet wurde. "Auch in Zukunft muss ein diskriminierungsfreier Zugang zur internetbasierten Kommunikation für Anbieter und Nutzer sichergestellt sein" , erklärte die Vorsitzende des Medienrates, Christa Gönner-Schwarz.

Zwar hätten einige Ausschüsse des Europäischen Parlaments inzwischen Änderungen am Kommissionsentwurf vorgeschlagen. Aber die vom Industrieausschuss vorgesehene ausdrückliche Zulassung von Spezialdiensten sei bedenklich, da durch eine vertraglich vereinbarte bevorzugte Behandlung von Inhalten finanzkräftiger Anbieter die mediale Vielfalt im Internet bedroht werde.

"Angebote der Zivilgesellschaft wie etwa Videobeiträge von Bloggern, nichtkommerziellen Gruppen oder Vereinen könnten so zu Inhalten zweiter Wahl zu werden. Das beeinträchtigt die Meinungsvielfalt und kann den Wettbewerb verzerren" , so die Medienratsvorsitzende.

Innovative Dienste von Startup-Unternehmen, die am Anfang meist über wenig Kapital verfügen, wären sonst gegenüber den etablierten finanzkräftigen globalen Playern im Nachteil. Die umstrittene Verordnung zum Telekommunikationsmarkt bedeute auch mögliche Eingriffe beim Datenschutz und Persönlichkeitsrecht. So sollten Internetzugangsanbieter im Rahmen von Verkehrsmanagementmaßnahmen die Möglichkeit erhalten, Inhalte, die von ihnen transportiert werden sollen, mit Deep Packet Inspections zu überwachen.


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