Ladesäulenverordnung: Verbände lehnen Pflicht für Kreditkartenleser ab
Energiewirtschaft sowie Elektro- und Autoindustrie laufen Sturm gegen die neue Ladesäulen-Verordnung. Kartenlesegeräte seien nicht nötig.

In einem gemeinsamen Appell wollen mehrere große Verbände eine wichtige Änderung in der geplanten Ladesäulenverordnung noch stoppen. Die darin vorgesehene Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten für EC- und Kreditkarten werde "den Ausbau des Ladenetzes um Jahre zurückwerfen und erheblich verteuern", kritisierten der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) in einer gemeinsamen Mitteilung.
Die Bundesregierung rückt damit in diesem Punkt von dem im vergangenen Dezember veröffentlichten Referentenentwurf (PDF) des Bundeswirtschaftsministeriums ab. Dieser sieht in Paragraf 4 drei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten vor: "a) über ein Kartenterminal mit Lesegerät oder b) kontaktlos durch Vorhalten einer Karte oder eines mobilen Endgeräts, jeweils mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation oder c) browserbasiert über eine kostenlose mobile Webseite, die keine dauerhafte Registrierung erfordert".
Beschluss in der kommenden Woche geplant
Nun soll jedoch für neue Ladesäulen ein Kartenlesegerät vorgeschrieben werden. Das hat die Abstimmung des Entwurfs in den Ministerien ergeben. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge soll der Entwurf schon in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Nur der Bundesrat könnte die Pläne dann noch stoppen. Möglicherweise erfolgte die Änderung auf Druck der Finanzwirtschaft.
Die drei Verbände fordern die Bundesregierung nun dazu auf, "am bereits veröffentlichten Plan mit alternativen Zahlungsmethoden festzuhalten und den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland schnell und unbürokratisch voranzutreiben".
Lesegeräte müssen geeicht sein
Der Mitteilung zufolge würde das den Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht nur teurer machen, sondern auch verzögern. Denn die Lesegeräte müssten eichrechtlich geprüft werden. "Dieser Prozess hat im letzten Fall mehrere Jahre gedauert", heißt es in Anspielung auf die eichrechtliche Prüfung von Gleichstromzählern und Anzeigemodulen. "Die erforderlichen eichrechtlichen Genehmigungen werden nicht vor 2023 da sein. Das ist für die Betreiber keine Motivation, so schnell wie möglich weitere Ladesäulen aufzustellen", kritisieren die Verbände.
Der bisherige Verordnungsentwurf sieht allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 vor, um die genannten Zahlungsmöglichkeiten in Paragraf 3 anbieten zu müssen. Das könnte dann auch für die Pflicht zu Kartenlesegeräten gelten.
Wenig Bedarf für spontanes Laden
Der Mitteilung zufolge nutzen nur zehn Prozent der Elektroautofahrer eine Ladesäule ohne direkte Verträge. Eine "obligatorische Bezahlmöglichkeit" für diesen Anteil der Nutzer wird abgelehnt, stattdessen wird auf mobile Bezahlmöglichkeiten, wie Paypal oder Apple Pay, verwiesen. "Sie sind benutzerfreundlich, zukunftsfähig und europäisch anschlussfähig. Und der Ladesäulenausbau kann damit weiter schnell voranschreiten, denn da muss nichts eingebaut, nichts zusätzlich geeicht und nichts zusätzlich genehmigt werden", heißt es zur Begründung.
Die Bezahlvorgänge an Ladesäulen erfolgen meist per RFID-Karte oder App. Vor allem die RFID-Karten sind nicht besonders sicher, was Anbieter von Compleo nach Hinweisen von Golem.de dazu veranlasst hat, ihre Anzeigemodule nachzurüsten. Künftig soll es auch mehr Fahrzeuge geben, die direkt mit der Ladesäule kommunizieren und per Plug & Charge direkt den Ladevorgang authentifizieren und abrechnen können.
Ein zusätzliches Kartenterminal könnte aber unter Umständen dazu führen, dass Ladevorgänge sicherer gestartet werden können. Häufig führen Störungen mit dem Backend dazu, dass einzelne Ladesäulen nicht funktionieren. Vor allem bei Fahrten im Ausland wäre dies sinnvoll, um ohne ausländische RFID-Karten oder fremdsprachige Apps und andere Systeme laden zu können. An kleinen Wechselstromsäulen, wie sie häufig in Laternen eingebaut sind, dürfte ein Kartenlesegerät aber kaum vertretbar sein.
Nachtrag vom 6. Mai 2021, 14:52 Uhr
Der Entwurf der neuen Ladesäulenverordnung, der Golem.de vorliegt, verlangt in Paragraf 4 vom Betreiber, dass er " a) die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglicht und b) einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbietet."
Das bedeutet, dass die Ladesäule auf jeden Fall in der Lage sein muss, für eine sichere Authentifizierung das Passwort des Kartenbesitzers lesen zu können. In der Begründung verweist die Regierung auf die entsprechende EU-Zahlungsdiensterichtlinie. "Danach ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung insbesondere dann zu verlangen, wenn der Zahler einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst", heißt es. Und weiter: "Bei Zahlungen mit einer physischen Karte etwa werden die Anforderungen des Besitzes und des Wissens dadurch erfüllt, dass der Nutzer die Karte besitzt und seine Pin in ein Zahlungsterminal eingibt."
Würde die Ladesäule nur eine Zahlung per NFC ermöglichen, könnte es häufiger vorkommen, dass der Zahlungsvorgang abgelehnt wird, weil eine Pin verlangt wird.
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