Ladeinfrastruktur: Verbände kritisieren Entwurf für Schnellladegesetz
Der Bund will den Ausbau des Schnellladenetzes für Elektroautos selbst übernehmen. Verbände sehen einen Mangel an elektrotechnischen Kenntnissen.

Die Pläne der Bundesregierung für ein sogenanntes Schnellladegesetz stoßen bei Verbänden auf scharfe Kritik. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt in seiner Stellungnahme vor einer Überregulierung und sieht viele ungeklärte Fragen. Nach Ansicht des Bundesverbands E-Mobilität (BEM) fehlt in dem Entwurf ein "konkreter und zielführender Lösungsvorschlag". Das Bundesverkehrsministerium hatte den Entwurf, der Golem.de vorliegt, den Verbänden am 28. Dezember 2020 zukommen lassen und um eine Stellungnahme bis zum 5. Januar gebeten.
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Die Bundesregierung hatte im November 2019 einen Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen, um die Errichtung privater und öffentlicher Ladepunkte zu beschleunigen. Dem Plan zufolge wollte die Regierung bis Ende 2020 "die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen" umsetzen. Zu den ersten Zielen gehörte "die Errichtung von 1.000 Schnellladestandorten".
Ladesäulen lohnen sich noch nicht
In dem 20-seitigen Entwurf räumt die Regierung ein: "In der derzeitigen frühen Marktphase existieren allerdings zu wenige gewinnbringende Geschäftsmodelle für Aufbau und Betrieb eines notwendigen flächendeckenden und zunächst die Nachfrage übersteigenden Ladenetzwerks." Es sei davon auszugehen, "dass lediglich einzelne Standorte, insbesondere an Bundesautobahnen aufgrund ihrer günstigen Lage und der mittelfristig zu erwartenden Nachfrage in absehbarer Zeit wirtschaftlich betrieben werden können".
Um den Markthochlauf zu ermöglichen, will die Regierung die finanziellen Mittel bereitstellen, solange das Ladenetzwerk "noch nicht vollständig und vor allem in dem erforderlichen, an einzelnen Standorten zunächst überdimensionierten Umfang aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann".
Jeder Ort auf direktem Weg erreichbar
Dazu heißt es in Paragraf 3 des geplanten Gesetzes: " Der Bund gewährleistet die flächendeckende, bedarfsgerechte Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge. (...) Der Bund analysiert den Bedarf an Schnellladeinfrastruktur und legt Gebiete fest, in denen Schnellladestandorte betrieben werden sollen. Er bestimmt die Anzahl der Schnellladepunkte, die Ausstattung und die Nebenanlagen, die an den Schnellladestandorten bereitgestellt werden sollen. Dem Nutzer der Schnellladeinfrastruktur sollen die Standorte im Hinblick auf die Reichweite von reinen Batterieelektrofahrzeugen ermöglichen, bundesweit jeden Ort auf direktem Weg zu erreichen."
Ein Schnellladepunkt soll dabei nur eine Leistung von 100 Kilowatt (kW) bereitstellen müssen. Diese Leistung wird jedoch inzwischen bereits von vielen Schnellladesäulen überboten. Das sogenannte HPC-Laden ermöglicht schon Leistungen von bis zu 350 kW.
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Wir haben derzeit in Deutschland (laut Bundestnetzagentur https://www.bundesnetzagentur...
Nicht? Also ich kann nahezu überall (unsere Zoe kann nur Typ2, also kein CCS) laden. Mit...
Nein. Denn der Satz bezieht sich auf diesen Satz: Das bedeutet der Preis für das Ad-Hoc...