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Ladeinfrastruktur: Verbände kritisieren Entwurf für Schnellladegesetz

Der Bund will den Ausbau des Schnellladenetzes für Elektroautos selbst übernehmen. Verbände sehen einen Mangel an elektrotechnischen Kenntnissen.
/ Friedhelm Greis
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Der Bund will den Aufbau eines Schnellladenetzes selbst in die Hand nehmen. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)
Der Bund will den Aufbau eines Schnellladenetzes selbst in die Hand nehmen. Bild: Martin Wolf/Golem.de

Die Pläne der Bundesregierung für ein sogenanntes Schnellladegesetz stoßen bei Verbänden auf scharfe Kritik. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt in seiner Stellungnahme vor einer Überregulierung und sieht viele ungeklärte Fragen. Nach Ansicht des Bundesverbands E-Mobilität (BEM) fehlt in dem Entwurf ein "konkreter und zielführender Lösungsvorschlag" . Das Bundesverkehrsministerium hatte den Entwurf, der Golem.de vorliegt, den Verbänden am 28. Dezember 2020 zukommen lassen und um eine Stellungnahme bis zum 5. Januar gebeten.

Die Bundesregierung hatte im November 2019 einen Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen , um die Errichtung privater und öffentlicher Ladepunkte zu beschleunigen. Dem Plan zufolge wollte die Regierung bis Ende 2020 "die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen" umsetzen. Zu den ersten Zielen gehörte "die Errichtung von 1.000 Schnellladestandorten" .

Ladesäulen lohnen sich noch nicht

In dem 20-seitigen Entwurf räumt die Regierung ein: "In der derzeitigen frühen Marktphase existieren allerdings zu wenige gewinnbringende Geschäftsmodelle für Aufbau und Betrieb eines notwendigen flächendeckenden und zunächst die Nachfrage übersteigenden Ladenetzwerks." Es sei davon auszugehen, "dass lediglich einzelne Standorte, insbesondere an Bundesautobahnen aufgrund ihrer günstigen Lage und der mittelfristig zu erwartenden Nachfrage in absehbarer Zeit wirtschaftlich betrieben werden können" .

Um den Markthochlauf zu ermöglichen, will die Regierung die finanziellen Mittel bereitstellen, solange das Ladenetzwerk "noch nicht vollständig und vor allem in dem erforderlichen, an einzelnen Standorten zunächst überdimensionierten Umfang aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann" .

Jeder Ort auf direktem Weg erreichbar

Dazu heißt es in Paragraf 3 des geplanten Gesetzes: " Der Bund gewährleistet die flächendeckende, bedarfsgerechte Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge. (...) Der Bund analysiert den Bedarf an Schnellladeinfrastruktur und legt Gebiete fest, in denen Schnellladestandorte betrieben werden sollen. Er bestimmt die Anzahl der Schnellladepunkte, die Ausstattung und die Nebenanlagen, die an den Schnellladestandorten bereitgestellt werden sollen. Dem Nutzer der Schnellladeinfrastruktur sollen die Standorte im Hinblick auf die Reichweite von reinen Batterieelektrofahrzeugen ermöglichen, bundesweit jeden Ort auf direktem Weg zu erreichen."

VW ID.3 Probe gefahren
VW ID.3 Probe gefahren (03:40)

Ein Schnellladepunkt soll dabei nur eine Leistung von 100 Kilowatt (kW) bereitstellen müssen. Diese Leistung wird jedoch inzwischen bereits von vielen Schnellladesäulen überboten. Das sogenannte HPC-Laden ermöglicht schon Leistungen von bis zu 350 kW.

Ausschreibungen für Betreiber geplant

In einem oder mehreren Wettbewerbsverfahren will der Bund die Unternehmen auswählen, die Ladestationen errichten, unterhalten und betreiben sollen. Der Betreiber hat "allen Mobilitätsanbietern den Zugang zu den Ladepunkten diskriminierungsfrei zu denselben marktgerechten Konditionen anzubieten" . Weiter wird gefordert: " Die Konditionen für das Ad-hoc-Laden müssen diesen Konditionen entsprechen, dürfen aber einen zusätzlichen Abwicklungsaufwand abdecken. Die Stromversorgung der Fahrzeuge soll mit erneuerbarer Energie erfolgen."

Nach Ansicht des BDEW(öffnet im neuen Fenster) geht aus dem Entwurf nicht hervor, "wie dieses System mit einem wettbewerblichen Ladesäulenbau zusammenspielt und wie der Übergang in Richtung Markt nach Zielerreichung aussieht" . Fast schon sarkastisch heißt es weiter: "Beeindruckend vom Umfang her und zugleich inhaltlich völlig offen sind allein die vorgesehenen Verordnungsermächtigungen für das Bundesverkehrsministerium."

Energiewirtschaft warnt vor neuen Standards

Die Energiewirtschaft befürchtet, dass durch das Bundesprogramm der wettbewerbsgetriebene Ausbau ausgebremst werde. Derzeit bauen bereits zahlreiche Unternehmen wie Tesla, Ionity, Allego, Fastned, Aral oder Shell Schnellladesäulen an Autobahnraststätten oder an Autohöfen auf.

Ebenfalls warnt der Verband davor, dass durch das Schnellladegesetz neue Standards gesetzt würden, die über die geplante Novelle der Ladesäulenverordnung hinausgingen. Solche Standards sollen "am besten wettbewerblich auf Basis des realen Kundenfeedbacks entwickelt" werden. Ein solcher Marktmechanismus dürfe "nicht durch Überregulierung im Schnellladegesetz außer Kraft gesetzt werden" .

BEM kritisiert Fokussierung auf Pkw

Nach Ansicht des BEM(öffnet im neuen Fenster) mangelt es dem Entwurf "an der Kenntnis elektrotechnischer Grundlagen, an Kenntnis regulatorischer Grundlagen für marktgerechte Strukturen und am Gesamtverständnis für Elektromobilität, elektrische Antriebe und der dazugehörigen Infrastruktur" . So befasse sich der Entwurf ausschließlich mit vollelektrischen Pkw "nicht aber mit schweren Nutzfahrzeugen, Anhänger-Gespannen mit sogenannten Etrailern, Hybrid-Modellen und Drive-Through-Wegen" .

Der BEM schlägt vor, die Stromnetzbetreiber am Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu beteiligen. "Damit der Markt zur Realisierung der Strom-Betankung floriert und Kostenvorteile für die Kunden generiert werden können, müssen Infrastruktur und Service getrennt werden, so wie es Grundsatz der Bundesnetzagentur ist" , heißt es in der Stellungnahme. Die notwendigen Kosten für Hardware, Planung, Installation und Netzanschluss könnten laut BEM durch eine allgemeine Netzentgeltumlage finanziert werden. Der Betrieb der Ladepunkte wäre dann auszuschreiben, der Zugang zum Betrieb wäre schnittstellenunabhängig zur Verfügung zu stellen.


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