Ausschreibungen für Betreiber geplant

In einem oder mehreren Wettbewerbsverfahren will der Bund die Unternehmen auswählen, die Ladestationen errichten, unterhalten und betreiben sollen. Der Betreiber hat "allen Mobilitätsanbietern den Zugang zu den Ladepunkten diskriminierungsfrei zu denselben marktgerechten Konditionen anzubieten". Weiter wird gefordert: " Die Konditionen für das Ad-hoc-Laden müssen diesen Konditionen entsprechen, dürfen aber einen zusätzlichen Abwicklungsaufwand abdecken. Die Stromversorgung der Fahrzeuge soll mit erneuerbarer Energie erfolgen."

Nach Ansicht des BDEW geht aus dem Entwurf nicht hervor, "wie dieses System mit einem wettbewerblichen Ladesäulenbau zusammenspielt und wie der Übergang in Richtung Markt nach Zielerreichung aussieht". Fast schon sarkastisch heißt es weiter: "Beeindruckend vom Umfang her und zugleich inhaltlich völlig offen sind allein die vorgesehenen Verordnungsermächtigungen für das Bundesverkehrsministerium."

Energiewirtschaft warnt vor neuen Standards

Die Energiewirtschaft befürchtet, dass durch das Bundesprogramm der wettbewerbsgetriebene Ausbau ausgebremst werde. Derzeit bauen bereits zahlreiche Unternehmen wie Tesla, Ionity, Allego, Fastned, Aral oder Shell Schnellladesäulen an Autobahnraststätten oder an Autohöfen auf.

Ebenfalls warnt der Verband davor, dass durch das Schnellladegesetz neue Standards gesetzt würden, die über die geplante Novelle der Ladesäulenverordnung hinausgingen. Solche Standards sollen "am besten wettbewerblich auf Basis des realen Kundenfeedbacks entwickelt" werden. Ein solcher Marktmechanismus dürfe "nicht durch Überregulierung im Schnellladegesetz außer Kraft gesetzt werden".

BEM kritisiert Fokussierung auf Pkw

Nach Ansicht des BEM mangelt es dem Entwurf "an der Kenntnis elektrotechnischer Grundlagen, an Kenntnis regulatorischer Grundlagen für marktgerechte Strukturen und am Gesamtverständnis für Elektromobilität, elektrische Antriebe und der dazugehörigen Infrastruktur". So befasse sich der Entwurf ausschließlich mit vollelektrischen Pkw "nicht aber mit schweren Nutzfahrzeugen, Anhänger-Gespannen mit sogenannten Etrailern, Hybrid-Modellen und Drive-Through-Wegen".

Der BEM schlägt vor, die Stromnetzbetreiber am Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu beteiligen. "Damit der Markt zur Realisierung der Strom-Betankung floriert und Kostenvorteile für die Kunden generiert werden können, müssen Infrastruktur und Service getrennt werden, so wie es Grundsatz der Bundesnetzagentur ist", heißt es in der Stellungnahme. Die notwendigen Kosten für Hardware, Planung, Installation und Netzanschluss könnten laut BEM durch eine allgemeine Netzentgeltumlage finanziert werden. Der Betrieb der Ladepunkte wäre dann auszuschreiben, der Zugang zum Betrieb wäre schnittstellenunabhängig zur Verfügung zu stellen.

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 Ladeinfrastruktur: Verbände kritisieren Entwurf für Schnellladegesetz
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mke2fs 11. Jan 2021

Wir haben derzeit in Deutschland (laut Bundestnetzagentur https://www.bundesnetzagentur...

mke2fs 11. Jan 2021

Nicht? Also ich kann nahezu überall (unsere Zoe kann nur Typ2, also kein CCS) laden. Mit...

mke2fs 11. Jan 2021

Nein. Denn der Satz bezieht sich auf diesen Satz: Das bedeutet der Preis für das Ad-Hoc...



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