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Ladeinfrastruktur: Verbände fordern Entlastungen beim Eichrecht

Nach Einschätzung mehrerer Verbände sind die Eichprüfungen für Ladesäulen zu teuer. Das könnte sich auch auf die Ladepreise niederschlagen.
/ Friedhelm Greis
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Bislang müssen alle Ladesäulen regelmäßig geeicht werden. (Bild: Friedhelm Greis/Golem)
Bislang müssen alle Ladesäulen regelmäßig geeicht werden. Bild: Friedhelm Greis/Golem

Das deutsche Eichrecht hat sich in der Vergangenheit schon häufig als Bremsklotz beim Ausbau der Ladeinfrastruktur erwiesen. Obwohl inzwischen wichtige Hürden beseitigt wurden, halten die Hersteller und Betreiber von Ladesäulen den Aufwand weiterhin für zu hoch. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie die Bundesregierung dazu auf, "nationale Sonderwege im Mess- und Eichrecht umgehend zu beenden".

Hinter dem Aufruf(öffnet im neuen Fenster) stehen unter anderem der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) und der Automobilclub ADAC.

Zigtausende Eichungen erforderlich

Der Mitteilung zufolge ist der Aufwand für die eichrechtlichen Prüfungen von Schnellladesäulen deutlich höher als erwartet. "Die bisher amtlicherseits angenommene Zahl von rund 6.000 Eichungen pro Jahr auf Basis der achtjährigen Eichfrist ist damit unrealistisch", heißt es. Tatsächlich seien jährlich mehr als 45.000 Eichungen notwendig. Das liege nicht nur an der achtjährigen Eichfrist, sondern auch an Nachprüfungen durch Kabeltausch, Wartungen und Kabeldiebstahl. Im Sommer 2025 gab es Berichte über Dutzende Fälle von Kabelklau pro Tag in Deutschland.

Angesichts der hohen Zahlen führten "ineffiziente Prozesse unmittelbar zu Kostenbelastungen in Millionenhöhe, die sich auch auf den Preis an der Ladesäule niederschlagen können".

Aus diesem Grund soll die Bundesregierung die vor kurzem in Kraft getretene Novellierung der EU-Eichrechtsrichtlinie(öffnet im neuen Fenster) (MID-Richtlinie) "zügig in deutsches Recht umsetzen". EU-rechtlich gesehen hat Deutschland dafür jedoch 24 Monate Zeit.

Neue EU-Vorgaben beschlossen

Die Vorgaben für Ladesäulen sind im Anhang Va der Richtlinie geregelt. Demnach ist es möglich, dass ein "Kabel mit Steckverbinder bei bestehender Siegelung der Messanlage für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge austauschbar sein". Dazu muss es "getrennt so gesiegelt sein, dass für den Austausch weder ein Zugang zu den messtechnisch gesiegelten Bauteilen der Messanlage für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge noch ein Bruch des metrologischen Siegels erforderlich ist". Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Verbände daher klarstellen, "dass bestimmte Reparaturen, etwa der Austausch von Kabeln durch befugte Instandsetzungsunternehmen, keine erneute Eichung erforderlich machen, sofern die Messrichtigkeit gewährleistet bleibt".

Ebenfalls wird gefordert, dass die Betreiber nicht "allein für teure Prüfmittel im sechsstelligen Bereich in die Pflicht genommen werden" sollen. Die flächendeckende Nacheichung nach acht Jahren solle durch ein praxistaugliches Stichprobenverfahren ersetzt werden. Auf der Wunschliste steht abschließend, Software-Updates zu entbürokratisieren und auf eine unnötige Ausweitung der Prüfpunkte bei DC-Eichungen zu verzichten.

In der Vergangenheit führten die Anforderungen des deutschen Eichrechts bereits zu Problemen beim Ausbau der Infrastruktur, weil geeignete Module oder Zähler nicht zur Verfügung standen. Zudem führten die Auflagen später dazu, dass sich die Ladekarten der Nutzer mit einfachen Mitteln hacken ließen.


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