Ladeinfrastruktur: Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser gestartet
Eigentümer von Mehrparteienhäusern können bis zum 10. November 2026 eine Förderung für eine neue Ladeinfrastruktur beantragen. Entsprechende Anträge könnten ab sofort eingereicht werden, teilte das Bundesverkehrsministerium am 15. April 2026 mit(öffnet im neuen Fenster). Gefördert würden "sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten". Auch Netzanschlüsse und notwendige bauliche Maßnahmen seien förderfähig.
Das Ministerium hatte das Programm vor wenigen Wochen angekündigt. Das Fördervolumen liege bei 500 Millionen Euro. Die Mittelvergabe erfolge nach dem Konzept: "First come, first served."
Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt betrage 22 Kilowatt (kW). Auf den Seiten des Förderportals Laden-im-Mehrparteienhaus.de/(öffnet im neuen Fenster) finden sich umfangreiche Unterlagen für interessierte Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Privateigentümer, Unternehmen sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen. Dort steht zudem eine Liste der förderfähigen Wallboxen(öffnet im neuen Fenster) (PDF) bereit; diese müssen mindestens 11 kW liefern.
Bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt
Die Höhe der Förderung hängt von der Art und Anzahl der vorgesehenen Ladepunkte ab:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Das bedeutet, dass auch Installationen gefördert werden können, bei denen lediglich die Infrastruktur verlegt wird und noch keine Wallboxen angebracht werden. Allerdings gibt es bestimmte Mindestvoraussetzungen für die Installation: So müssen mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Der Strom, der später an den Ladepunkten genutzt wird, muss aus erneuerbaren Energien stammen.
Die reine Installation von Wallboxen bei einer bereits bestehenden Infrastruktur ist hingegen nicht förderfähig. So heißt es im Förderaufruf für WEGs(öffnet im neuen Fenster) (PDF): "Ladepunkte sind nur in Verbindung mit der zuvor genannten Vorverkabelung bzw. Elektroinstallation förderfähig."
Entsprechende Aufträge dürfen noch nicht erteilt worden sein. "Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des Förderantrags erfolgen", heißt es in den FAQ(öffnet im neuen Fenster). Ein entsprechender WEG-Beschluss zur Bewilligung der Installation gilt jedoch noch nicht als Auftragsvergabe.
Die Förderung ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, der im Herbst 2025 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Frühere Förderprogramme unterstützten lediglich die Anschaffung einzelner Wallboxen für Privatbesitzer. Ein Großteil der circa neun Millionen Stellplätze an Mehrfamilienhäusern ist dem Ministerium zufolge noch ohne Lademöglichkeit.
Häufig Lastmanagement erforderlich
Der Aufbau einer Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern ist häufig deutlich teurer als bei Eigenheimen. Das liegt unter anderem daran, dass für die Verteilung des Stroms ein Lastmanagement sinnvoll ist. Da es inzwischen einen Rechtsanspruch auf die Installation eines Ladepunktes auf Stellplätzen gibt, ist es deutlich einfacher geworden, eine solche Installation in einer WEG oder als Mieter durchzusetzen.
Bei einem von Golem begleiteten Projekt in Berlin lagen die Kosten für die reine Infrastruktur bei 48 Stellplätzen inklusive Lademanagement bei mehr als 30.000 Euro. Hinzu kamen für den Anschluss der Wallbox noch individuelle Kosten zwischen 900 und 2.000 Euro.
Das bedeutet, dass selbst durch die Förderung die kompletten Kosten häufig nicht gedeckt werden dürften. Allerdings dürfte das Geld für den Aufbau der Infrastruktur ausreichen, solange nicht zusätzliche Kosten für die Verstärkung des Netzanschlusses oder andere Baumaßnahmen erforderlich sind.
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