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Ladeinfrastruktur: Bundesregierung beschließt Schnellladegesetz

Der Bund will ein öffentliches Schnellladenetz mit 1.000 Standorten errichten. Die Energiewirtschaft befürchtet Probleme für bestehende Anbieter.
/ Friedhelm Greis
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Die Bundesregierung will 1.000 Standorte für Schnellladesäulen errichten. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Die Bundesregierung will 1.000 Standorte für Schnellladesäulen errichten. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Mit Hilfe eines eigenen Schnellladegesetzes will der Bund eine flächendeckende Schnellladeinfrastruktur für vollelektrische Autos schaffen. Mit dem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetz werde die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten geschaffen, teilte das Bundesverkehrsministerium mit(öffnet im neuen Fenster) . Anders als in einem früheren Entwurf vorgesehen , müssen die Schnellladepunkte nun über eine Leistung von mindestens 150 Kilowatt (kW) verfügen.

Die Bundesregierung hatte im November 2019 einen Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen , um die Errichtung privater und öffentlicher Ladepunkte zu beschleunigen. Dem Plan zufolge wollte die Regierung bis Ende 2020 "die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen" umsetzen. Zu den ersten Zielen gehörte "die Errichtung von 1.000 Schnellladestandorten" .

Infrastruktur noch nicht gewinnbringend

Zwar soll der Aufbau der Ladeinfrastruktur "langfristig" eine Aufgabe der Wirtschaft sein, jedoch existieren nach Ansicht der Regierung derzeit "zu wenige gewinnbringende Geschäftsmodelle für den Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden und zunächst die Nachfrage übersteigenden Schnellladenetzwerks" .

Laut Paragraf 3 des Gesetzentwurfs (PDF)(öffnet im neuen Fenster) gewährleistet das Verkehrsministerium "die flächendeckende und bedarfsgerechte Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge" . Das Ziel: "Dem Nutzer der Schnellladeinfrastruktur soll durch die flächendeckende und bedarfsgerechte Bereitstellung im Hinblick auf die Reichweite ermöglicht werden, bundesweit jeden Ort auf direktem Weg zu erreichen."

In einem oder mehreren Wettbewerbsverfahren will der Bund die Unternehmen auswählen, die Ladestationen errichten, unterhalten und betreiben sollen. Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können sich laut Ministerium auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, so dass auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen.

Das Ministerium hat dabei sicherzustellen, "dass der Betreiber von Schnellladepunkten allen Mobilitätsanbietern den Zugang zu diesen diskriminierungsfrei zu marktgerechten Bedingungen anbietet" . Weiter wird gefordert: "Die Bedingungen für das punktuelle Laden müssen diskriminierungsfrei sein [...], dürfen aber im Rahmen der Festsetzung des Entgeltes Unterschiede berücksichtigen, insbesondere einen zusätzlichen Abwicklungsaufwand." Die Stromversorgung der Fahrzeuge habe mit erneuerbarer Energie zu erfolgen.

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Energiewirtschaft fordert Ausstiegsszenario

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in dem Gesetz eine "Chance für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur" , jedoch dürfe es den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur nicht gefährden. "Für Unternehmen, die bereits investiert haben und Ladepunkte betreiben, muss sichergestellt werden, dass ihre bestehenden Geschäftsmodelle auch weiterhin im Markt bestehen können" , forderte der Verband. Deshalb sei es elementar, "dass die Ausschreibungen die Bestandsinfrastruktur angemessen berücksichtigen, auf Kosteneffizienz setzen und einen echten Wettbewerb sicherstellen" .

Zudem müsse klar sein, dass das staatliche Engagement wieder ende, sobald sich Elektromobilität im Markt etabliert habe. "Dieses Ausstiegsszenario fehlt" , kritisierte der BDEW. Der Verband empfiehlt, dass entlang der Hauptverkehrsachsen alle 30 bis 50 Kilometer ein Schnellladestandort bereitstehen solle.

Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Ausschreibung der 1.000 Standorte soll noch in kommenden Sommer starten.


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