La Pascaline: Gericht stoppt Verkauf von antiker Rechenmaschine
Ein Gericht in Paris hat die Versteigerung der Rechenmaschine La Pascaline vorerst verhindert. Wie unter anderem die BBC(öffnet im neuen Fenster) berichtet, hat das Gericht eine zuvor erteilte Ausfuhrgenehmigung annulliert und dies damit begründet, dass der historische und wissenschaftliche Wert für eine Einstufung als französisches Kulturgut spreche.
Mit einer derartigen Einstufung geht unter anderem ein Exportschutz einher, der aus strengen Regeln für die Ausfuhr besteht. Die Rechenmaschine aus dem Jahr 1642 sollte beim Auktionshaus Christie's versteigert werden, erwartet worden war ein Verkaufspreis zwischen 2 und 3 Millionen Euro. Christie's wird die Auktion infolge der Gerichtsentscheidung nicht fortsetzen.
Die Pascaline wurde vom Mathematiker und Philosophen Blaise Pascal gebaut, als er erst 19 Jahre alt war. Er hatte sie seinem Vater zugedacht, der als Steuerbeamter arbeitete. Im Laufe seines Lebens verfeinerte Pascal die Konstruktion immer weiter, spätere Versionen konnten mit Zahlen bis 9.999.999 rechnen.
Eine Pascaline wird in Dresden ausgestellt
Insgesamt soll es weltweit noch neun Pascalines geben. Die von Christie's zum Verkauf angebotene ist die einzige in Privatbesitz. Unter anderem in der Staatlichen Kunstsammlung im Dresdner Zwinger ist eine von Pascals Rechenmaschinen ausgestellt.
Für die Pascaline, die von Christie's versteigert werden sollte, war im Mai 2025 eigentlich eine Ausfuhrgenehmigung vom französischen Kulturministerium erteilt worden. Dieses wurde auch von zwei Wissenschaftlern mitunterzeichnet, einer davon vom Louvre in Paris.
Das Gericht(öffnet im neuen Fenster) meldete nun "ernsthafte Zweifel" daran an, ob es rechtens war, dass das Kulturministerium eine solche Ausfuhrgenehmigung erteilte. Die Entscheidung ist vorläufig und bedarf noch eines abschließenden Urteils.