Kultusministerkonferenz: Teures Aus für den Schultrojaner

Die Kultusministerkonferenz und die Schulbuchverlage haben sich auf einer Tagung in Bonn darauf geeinigt, den Schultrojaner nicht einzuführen. Das berichtet die Neue Westfälische Zeitung(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf Teilnehmer des Treffens.
Mit der Branchenorganisation Verband Bildungsmedien(öffnet im neuen Fenster) verständigte sich die Kultusministerkonferenz auf eine Ergänzung der 2014 auslaufenden Verträge. Danach dürfen Lehrer bis zu zehn Prozent eines Schulbuches digital kopieren oder als Kopie ausdrucken. Auch digital dürfen diese Kopien an Schüler weitergereicht werden. Eine Spionagesoftware wie den Schultrojaner soll es nicht geben. Die Vereinbarung kam zustande, weil die Länder die pauschale Vergütung an die Urheber deutlich erhöht haben.
Die deutschen Bundesländer hatten zuvor bereits mit den Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften einen Vertrag geschlossen , nach dem eine Spähsoftware in Schulnetzwerken nach unerlaubten Kopien suchen kann.
Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, führte dieses Einlenken auf die vehementen Proteste an den Schulen und die Kritik von Datenschützern sowie des Bundesjustizministeriums zurück. "Es ist wohl jedem der Beteiligten bewusst geworden, dass die Entwicklung und der Einsatz einer solchen Software, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, nicht möglich ist" , betonte der Verbandschef. "Wichtiger fast noch als die Einräumung von Rechten zu analogen Kopien ist für die Erstellung moderner Unterrichtsmaterialien und Arbeitsblätter durch Lehrkräfte die digitale Nutzung von Lehrbuchteilen, beispielsweise von Tabellen, Quellentexten und Schaubildern."
Nachtrag vom 6. Dezember 2012, 17:47 Uhr
Wie der Verband Bildungsmedien bekanntgab, waren auch die Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition an der Einigung beteiligt. Danach dürfen künftig 10 Prozent, aber nur maximal 20 Seiten eines Druckwerks von Lehrkräften für den eigenen Unterricht eingescannt, auf Speichermedien wie USB-Sticks abgespeichert und über Träger wie Whiteboards den Schülern zugänglich gemacht werden. Bisher war dies nur analog erlaubt, also von Papier auf Papier.



