Künstliche Intelligenz: Anwälte warnen vor KI-Transkriptionstools in Meetings
Künstliche Intelligenz zur Protokollierung von Besprechungen verbreitet sich in Unternehmen zunehmend. Was als Effizienzsteigerung gedacht ist, entwickelt sich laut US-Juristen zu einem erheblichen rechtlichen Risiko. Jeffrey Gifford, Anwalt bei der Kanzlei Dykema, berichtet der NY Times(öffnet im neuen Fenster), dass er regelmäßig KI-Transkriptionstools aus virtuellen Meetings entfernt. Diese Tools werden von Führungskräften und Vorständen genutzt, um Gespräche automatisch zu transkribieren und zusammenzufassen.
Gefahr für das Anwaltsgeheimnis
Ein zentrales Problem ist der mögliche Verlust des Attorney-Client Privilege. In den USA schützt dieses Privileg die vertrauliche Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant vor einer Offenlegung in Gerichtsprozessen. Wenn jedoch ein externer KI-Bot an einem Meeting teilnimmt, könnte dies als Preisgabe von Informationen an einen Dritten gewertet werden. Damit wäre der Schutzstatus hinfällig.
Die New York City Bar Association veröffentlichte dazu bereits eine formale Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster). Darin werden Anwälte aufgefordert, die Nachteile solcher Aufzeichnungen genau abzuwägen. Ein US-Bezirksgericht in New York entschied im Februar 2026, dass Transkripte der App Claude nicht geschützt sind, da die Datenschutzbestimmungen eine Weitergabe an Behörden explizit zulassen. Ein Gericht in Detroit urteilte dagegen in einem anderen Fall, dass ChatGPT-Verläufe nicht zwingend offengelegt werden müssen.
Mangelnde Präzision und Diskretion
Neben den rechtlichen Grundsatzfragen bereitet die Genauigkeit der Transkripte Sorgen. Ein falsch verstandener Satz – etwa die Verwechslung von relevant und irrelevant – kann später in einem Prozess schwerwiegende Folgen haben. Zudem fehlt den Bots die Diskretion. Während menschliche Protokollführer irrelevante Witze oder informelle Bemerkungen auslassen, erfassen KI-Systeme jedes Wort.
Anwalt Doug Raymond von Faegre Drinker Biddle & Reath betont, dass Vorstandsprotokolle im Gerichtssaal eine bestimmte Gewichtung widerspiegeln müssen. Unbedachte Äußerungen über Marktdominanz könnten beispielsweise in Kartellrechtsverfahren gegen Unternehmen verwendet werden. Laut Raymond schränken viele börsennotierte Unternehmen die Nutzung aufgrund dieser Risiken bereits wieder ein.
Rechtslage in Deutschland
Auch in Deutschland ist der KI-Einsatz in Anwaltskanzleien streng reglementiert. Die anwaltliche Schweigepflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO ist strafrechtlich durch § 203 StGB abgesichert und gilt technologieneutral – also auch beim Einsatz von KI-Tools. Werden vertrauliche Mandantendaten an einen externen KI-Anbieter übermittelt, etwa durch einen cloudbasierten Notizhelfer in einem Meeting, kann dies als unzulässige Offenbarung gegenüber einem Dritten gewertet werden.
Zulässig ist die Einbindung externer Dienstleister nur unter den engen Voraussetzungen des § 43e BRAO. Wer als Anwalt KI-generierten Output ungeprüft, übernimmt oder Mandantendaten leichtfertig weitergibt, riskiert zudem den Wegfall des Versicherungsschutzes: Viele Berufshaftpflichtpolicen schließen Schäden aus wissentlichen Pflichtverletzungen ausdrücklich aus.
Ab dem 2. August 2026 gelten zudem die Transparenzpflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Sie verpflichten unter anderem dazu, Nutzer darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren, und KI-generierte Inhalte technisch zu kennzeichnen. Für interne Anwaltskommunikation oder vertrauliche Mandantengespräche greifen diese Pflichten in der Regel nicht direkt – relevant werden sie vor allem, wenn KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden.
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