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Kündigung: Berliner Telekom-Kunde soll seine Datenrate behalten können

Ein Telekom-Kunde hatte sich an Golem.de gewandt, weil sein VDSL-25-Anschluss auf 16 MBit/s reduziert werden sollte. Nach einer Woche nun scheint der Fall gelöst.
/ Achim Sawall
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Multifunktionsgehäuse der Telekom (Bild: Deutsche Telekom)
Multifunktionsgehäuse der Telekom Bild: Deutsche Telekom

Nach einem längeren Klärungsprozess von rund einer Woche soll ein Berliner Kunde der Deutschen Telekom nun doch nicht abgestuft werden, wenn er auf IP wechselt. Das hat Telekom-Sprecher Georg von Wagner im Gespräch mit Golem.de erklärt. Der Nutzer hatte zuvor die laut Telekom "juristisch notwendige Kündigung" seines VDSL-25-Anschlusses erhalten, wenn er nicht binnen eines Jahres auf einen IP-basierten Anschluss der Telekom wechselt. Wegen des "Einsatzes neuerer Technik" wurde als Ersatz ein VDSL-16-Anschluss als einzige Möglichkeit angeboten. Der Vertrag wurde von der Telekom zum August 2017 schriftlich beendet.

"Im Zuge der IP-Umstellung und dem dort damit verbundenen Vectoring gelten durch die Bundesnetzagentur andere Dämpfungswerte. Wichtig ist auch die Entfernung zum Hauptverteiler. Wenn der Kunden auf IP-Telefonie umstellen lässt, kann er sogar 50 MBit/s bekommen, wenn er dies bestellt ", sagte von Wagner.

Die Kabellänge ist entscheidend

Der Telekom-Kunde wohnt in der Berliner Innenstadt. "Die Straße ist rund 70 Meter breit und hat einen Mittelstreifen von etwa 30 Metern Breite. Auf der Südseite befinden sich DSLAM-Kästen, auf der Nordseite, wo ich wohne, ist eine direkte Verbindung zur nächsten Ortsvermittlungsstelle mit einer Kabellänge von angeblich 850 Metern laut Auskunft der Telekom." Die wahre Kabellänge liege vermutlich bei 650 Metern, das sei die Länge, die sich aus dem Verfolgen der Kabelkanäle auf den Straßen ergebe, teilte der Telekom-Kunde Golem.de mit.

Vectoring reduziert die gegenseitige Störung durch Far End Crosstalk (FEXT) benachbarter Kupferdoppeladern eines Kabels. Doch der Vectoring-Effekt auf der Kupferleitung nimmt ab einer Leitungslänge von etwa 500 Metern deutlich ab und ist ab einer Leitungslänge von 700 bis 800 Metern praktisch nicht mehr feststellbar. Vectoring ist daher nur vom Kabelverzweiger (KVz) aus sinnvoll einsetzbar und setzt voraus, dass dieser mit Glasfaser oder Richtfunk an das Backbone-Netz angebunden ist.


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