Künast-Urteil: Warum "Pädophilen-Trulla" ein zulässiger Kommentar sein kann
Die Grünen-Politikerin Renate Künast muss weiterhin wüste Beschimpfungen auf Facebook hinnehmen. Wie begründet das Berliner Kammergericht seine Entscheidung?

Wie weit geht die Meinungsfreiheit in der politischen Diskussion? Der Streit der Grünen-Politikerin Renate Künast mit Facebook könnte zu einer Grundsatzentscheidung führen, falls Künasts Anwälte gegen eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Zwar erklärten die Berliner Richter 12 von 22 beanstandeten Kommentaren gegen Künast für unzulässig, doch die 10 zulässigen gehen nach Ansicht von Künasts Anwälten immer noch zu weit.