Kryptohandys: Justizstreit um Auswertung der Encrochat-Daten

Die Staatsanwaltschaft Berlin will eine Entscheidung des Landgerichts gegen die Verwendung abgefangener Nachrichten aus dem Verschlüsselungsdienst Encrochat nicht hinnehmen. Sie werde mit Rechtsmitteln dagegen vorgehen, kündigte die Staatsanwaltschaft am 2. Juli 2021 über Twitter(öffnet im neuen Fenster) an. Die Entscheidung des Landgerichts vom Vortag stehe im Gegensatz zu allen bisherigen Entscheidungen von Oberlandesgerichten. Daher wolle man eine "Überprüfung durch das Kammergericht herbeiführen" .
Die Staatsanwaltschaft verwies dabei auf einen Bericht des Spiegel(öffnet im neuen Fenster) , nach dem das Landgericht die Eröffnung eines Prozesses gegen einen Verdächtigen wegen Drogenhandels abgelehnt hatte, weil die abgefangenen Encrochat-Nachrichten nicht verwertet werden dürften. Die Anklage der Staatsanwaltschaft stütze sich im Wesentlichen auf Daten, die aus dem Hack stammten. Die Vorwürfe selbst ließen sich damit aber auch nicht belegen, erklärte das Gericht. Die Verwendung der Chatinhalte sei nicht zulässig.
Datennutzung juristisch umstritten
Bei der Entscheidung handelt es sich um die erste dieser Art. Zuvor hatten bereits mehrere Oberlandesgerichte, etwa in Hamburg(öffnet im neuen Fenster) oder Bremen (PDF)(öffnet im neuen Fenster) , sich dafür ausgesprochen, dass die Daten aus dem Chatnetzwerk verwendet werden dürfen. Ob dies aber tatsächlich so ist, das ist juristisch umstritten.
Der ehemalige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar wies bereits im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden der Datenauswertung durch die deutsche Polizei darauf hin, dass dringend sichergestellt werden müsse, "dass Zugriffe auf die höchstpersönlichen Kommunikationsinhalte [...] nicht verdachts- und anlasslos erfolgen" . Caspar gab außerdem zu bedenken, dass Beweise, die in einem anderen Staat gewonnen wurden, in Deutschland rechtswidrig sein können, wenn diese nicht mit dem hiesigen Recht in Einklang stünden.
Beide der von Caspar und auch von Rechtsanwälten als kritisch betrachteten Punkte in den Verfahren sorgten nun wohl offenbar für die Entscheidung des Berliner Landgerichts. Demnach sei allein die Nutzung eines verschlüsselten Chats kein Anlass für einen Tatverdacht, eine Überwachung hätte also gar nicht stattfinden dürfen. Auch dass die Überwachung von Frankreich ausgegangen sei, ohne eine entsprechende Unterrichtung der deutschen Seite, ist aus Sicht des Gerichts rechtswidrig. Fraglich sei zudem, ob solch eine Überwachung überhaupt genehmigt worden sei.
Ob das Urteil konkret Bestand haben wird, ist unabhängig von der Ankündigung der Berliner Staatsanwaltschaft derzeit nicht abzusehen. Zwar ist es möglich, dass zunächst das Kammergericht erneut über den Fall entscheidet. Prinzipiell ist die Frage zur Rechtmäßigkeit der Datenauswertung durch die deutsche Polizei aber noch nicht geklärt. Dies dürfte erst durch den Bundesgerichtshof erfolgen. Im Fall einer Verfassungsbeschwerde gar erst durch das Bundesverfassungsgericht. Aufgrund der jeweiligen Verfahrensdauer könnte eine Grundsatzentscheidung also noch Jahre auf sich warten lassen.
Polizei nutzt Daten aus Hacks
Die Kryptohandys von Encrochat wurden laut Aussagen der Polizei vor allem von Kriminellen genutzt. Der Polizei in den Niederlanden und Frankreich war es im vergangenen Jahr gelungen , mehr als 20 Millionen geheime Nachrichten aus dem Dienst abzuschöpfen. 60.000 Teilnehmer hätten den aufwendig verschlüsselten Chatdienst genutzt. Die Nutzer setzten dabei auf die Versprechungen des Herstellers, dass die Kommunikation besonders sicher sei, weil die Technik angeblich nicht zu knacken sei.
Encrochat selbst betonte, ein legitimes Unternehmen zu sein, das verschlüsselte Kommunikationsdienste für Kunden in 140 Ländern angeboten habe. Mitte Juni warnte das Unternehmen seine Kunden: "Heute wurde unsere Domain illegal von Regierungsbehörden beschlagnahmt" .
Spätestens seit Herbst vergangenen Jahres war dann nach einem Bericht des NDR klar, dass die Daten aus dem Hack auch in Deutschland ausgewertet werden. Im Frühjahr dieses Jahres folgte unter anderem auf Grundlage dieser Daten eine großangelegte Razzia in Berlin und Brandenburg .



