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Kronzeugenregelung: Infineon wirft Samsung Fälschung bei Chips-Kartell vor

Bei den Kartellen der Elektronikhersteller gilt wohl die Regel: Immer mitmachen und dann als einer der ersten aussteigen, um als Kronzeuge keine oder eine reduzierte Strafe zu zahlen. Samsung macht das vor.
/ Achim Sawall
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Produktion in Dresden, Beladeroboter (Bild: Infineon)
Produktion in Dresden, Beladeroboter Bild: Infineon

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass Infineon und Philips eine Strafe wegen des Smartcard-Chips-Kartells zahlen müssen. Das gab das Gericht am 15. Dezember 2016 bekannt (PDF)(öffnet im neuen Fenster) . In der Zeit von 2003 bis 2005 hätten sich die Unternehmen zusammen mit Samsung und Renesas durch Absprachen illegale Preisvorteile bei Smartcard-Chips verschafft.

Infineon und Philips hatten die Glaubwürdigkeit von Samsung hinterfragt, weil die Geldbuße des südkoreanischen Konzerns wegen dessen Kooperation mit den Ermittlern und vorgelegter Beweise reduziert wurde. Das Gericht wies darauf hin, dass zwar gegen Beweise, die für eine Kronzeugenregelung vorgelegt werden, "ein gewisses Misstrauen angebracht ist, doch schafft die bloße Tatsache, dass eine Herabsetzung der Geldbuße" , (...) nicht "zwangsläufig einen Anreiz zur Vorlage verfälschter Beweise. Folglich waren die der Kommission zur Verfügung stehenden Urkunds- und Zeugenbeweise hinreichend glaubwürdig, um die Feststellung zu stützen, dass es ein Kartell gab" .

Die EU-Kommission habe laut Gericht zu Recht eine Geldbuße(öffnet im neuen Fenster) von 82,78 Millionen Euro gegen Infineon und von 20,14 Millionen Euro gegen Philips verhängt. Die Konzerne hatten die Existenz eines Kartells bestritten und sich gegen die Höhe der Geldbuße gewehrt. Im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission von 2006 wurde Renesas die Geldbuße vollständig erlassen, da die Japaner die Kommission über die Existenz des Kartells informiert hätten. Die Geldbuße gegen Samsung wurde um 30 Prozent ermäßigt.

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Infineon, Philips, Samsung und Renesas (zu dem Zeitpunkt ein Gemeinschaftsunternehmen von Hitachi und Mitsubishi) ihr Marktverhalten für Smartcard-Chips im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) koordiniert und damit gegen EU-Kartellrecht, nach dem Kartelle verboten sind, verstoßen haben.

Infineon prüft Revision

Infineon-Sprecher Bernd Hops sagte Golem.de: "Infineon wird die Entscheidung des Gerichts genau prüfen und behält sich vor, dagegen Revision einzulegen. Wir sind davon überzeugt, dass die Entscheidung der EU-Kommission unbegründet gewesen ist."

Die Frist, in der Infineon Revision einlegen muss, beträgt zwei Monate und zehn Tage. Das Bußgeld wurde von Infineon bereits im Herbst 2014 überwiesen.

Smartcard-Chips kommen in SIM-Karten von Handys, Bankkarten, Personalausweisen und Pässen sowie in Pay-TV-Karten und vielen anderen Anwendungen zum Einsatz. Die im SIM-Bereich verwendeten Chips haben vor allem Speicherfunktionen, etwa für Telefonnummern, während Smartcard-Chips bei anderen Anwendungen auch Sicherheitsvorkehrungen wie die Kryptographie umfassen.

Akkus verteuert

Samsung, Sony, Panasonic und Sanyo hatten bereits ein Preiskartell gegen Verbraucher bei Notebook-Akkus gebildet. Weil Samsung das offengelegt hat, muss das Unternehmen keine Strafe zahlen – die anderen insgesamt 166 Millionen Euro.


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