Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Kritische Infrastruktur: Regierung beschließt Kritis-Dachgesetz ein zweites Mal

Schon im November 2024 hat die Ampel-Regierung den Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz beschlossen. Nun ging dieser praktisch unverändert durchs Kabinett.
/ Friedhelm Greis
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Kritische Infrastrukturen wie Bahnhöfe oder Flughäfen sollen besser geschützt werden. (Bild: Emmanuele Contini/NurPhoto/Reuters)
Kritische Infrastrukturen wie Bahnhöfe oder Flughäfen sollen besser geschützt werden. Bild: Emmanuele Contini/NurPhoto/Reuters

Deutschland nimmt einen zweiten Anlauf für die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen. Das Bundeskabinett hat dazu am 10. September 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen(öffnet im neuen Fenster) (PDF), den die frühere Ampelkoalition bereits im November 2024 vorgelegt hatte . Wegen des Koalitionsbruchs wurde das sogenannte Kritis-Dachgesetz jedoch nicht mehr vom Bundestag beschlossen, obwohl inhaltlich seitdem praktisch keine Änderungen vorgenommen wurden.

Der 85-seitige Entwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) sieht verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur vor. Diese Vorgaben sollen Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen. Dazu sind einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktureinrichtungen vorgesehen.

Wenn sich Betreiber nicht daran halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz fordert unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit. Außerdem sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden.

Nur große Einrichtungen betroffen

Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) im Sinne des Gesetzes zählen laut Paragraf 4 zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung. Bestimmte Vorgaben gelten auch für die Bundesverwaltung.

Mit dem neuen Gesetz sollen den Betreibern erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen gemacht werden.

Zur kritischen Infrastruktur zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell.

Die Grünen-Bundestagsfraktion kritisierte die monatelange Verzögerung des Gesetzes. Die EU-Kommission habe daher schon die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik angekündigt. "Aus parteitaktischen Überlegungen hat Friedrich Merz die Zustimmung verweigert. Diese staatspolitisch unverantwortliche Verweigerungshaltung hat dazu geführt, dass eklatante Sicherheitslücken bis heute nicht geschlossen wurden" , sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz. Schon im November 2024 forderten die Grünen Nachbesserungen an dem Entwurf aus dem Haus von Nancy Faeser (SPD). Das Gesetz ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Kritik an Überschneidungen mit NIS-2-Umsetzung

Die Reaktionen der Branchenverbände fielen ähnlich wie beim ersten Kabinettsbeschluss aus. Unverständlich sei, "dass erhebliche Teile der Bundesverwaltung vom Gesetz ausgenommen werden und Landesverwaltungen überhaupt nicht berücksichtigt werden," teilte der Digitalverband Bitkom mit. Zudem gebe es viele Überschneidungen mit der NIS-2-Richtlinie, die derzeit ebenfalls umgesetzt wird .

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte ein weiteres Mal den Entwurf. Dieser markiere vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage "einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen" , sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, laut Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) .


Relevante Themen