Kritische Infrastruktur: Bundestag beschließt Kritis-Dachgesetz
Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen geschützt werden. Das sieht das sogenannte Kritis-Dachgesetz vor, das am 29. Januar 2026 vom Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und AfD beschlossen wurde(öffnet im neuen Fenster). Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen um (CER-Richtlinie).
Durch das Aus der Ampelkoalition war Deutschland mit der Umsetzung der Richtlinie deutlich in Verzug geraten. Ein im November 2024 vom damaligen Kabinett beschlossener Entwurf wurde vor der Neuwahl nicht mehr vom Bundestag verabschiedet. Stattdessen startete die schwarz-rote Regierung im September 2025 einen neuen Anlauf.
Die Fraktionen von Union und SPD ergänzten den praktisch unveränderten Entwurf der Ampelkoalition an einigen Stellen. So gibt es nun kein konkretes Datum mehr, zu dem die Bundesregierung eine nationale Kritis-Resilienzstrategie vorlegen muss. Der in der Richtlinie vorgesehene Termin, der 17. Januar 2026, ist bereits verstrichen. Damit ist Deutschland ein weiteres Mal in Verzug.
Weniger Transparenzpflichten gefordert
Die Erfahrungen aus dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung vom Anfang Januar 2026 fanden keinen direkten Niederschlag mehr im Gesetz. Allerdings fordern die Abgeordneten in einem Entschließungsantrag(öffnet im neuen Fenster) (PDF) die Bundesregierung dazu auf, "bestehende Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen".
Ebenfalls verlangt der Bundestag, "bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen". Damit unterstützen die Koalitionsfraktionen entsprechende Forderungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Seiner Ansicht nach erleichtern die verfügbaren Informationen die Vorbereitung von Anschlägen.
In diesem Zusammenhang warnte der IT-Branchenverband Bitkom davor, "Datenleitungen im Gigabit-Grundbuch öffentlich zugänglich zu verzeichnen". Dem Verband zufolge würde dies ein zusätzliches Risiko für Sabotageakte bedeuten. "Stattdessen brauchen wir in diesem Bereich Datensparsamkeit und ein strenges Sicherheits- und Zugangskonzept", hieß es in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster).
Das nun beschlossene Gesetz(öffnet im neuen Fenster) (PDF) sieht einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktureinrichtungen vor.
Bundesländer können selbst Kritis-Einrichtungen bestimmen
Wenn sich Betreiber nicht daran halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz fordert unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit. Außerdem sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden.
Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) im Sinne des Gesetzes zählen laut Paragraf 4 zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung. Bestimmte Vorgaben gelten auch für die Bundesverwaltung.
Mindestgröße von mehr als 500.000 Versorgten
Zur kritischen Infrastruktur zählen generell Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell.
Eine neu hinzugekommene Passage sieht jedoch vor, dass die Bundesländer selbst zusätzliche Anlagen unterhalb des eigentlichen Schwellenwerts von 500.000 versorgten Personen definieren können. "Dies führt zu einem föderalen Flickenteppich und hohem bürokratischem Aufwand", kritisierte der Bitkom und forderte: "Die Bundesländer sollten auf regionale Sonderwege verzichten und so dafür sorgen, dass bundesweit einheitliche Regeln gelten."
Schnelle Risikoanalyse gefordert
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den Beschluss und drängte in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster)auf eine "umgehende Veröffentlichung der nationalen Risikoanalyse". Dies sei für den Energiesektor "zwingend erforderlich". Zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen sei "eine faire Kostenverteilung zwischen Wirtschaft und Staat" erforderlich.
Dem BDEW zufolge soll die Umsetzung des Kritis-Dachgesetzes eng mit den Vorgaben der NIS-2-Richtlinie verzahnt werden. Doppelregulierung und widersprüchliche Anforderungen schwächten die Resilienz, anstatt sie zu stärken. Zudem müssten "rasch tragfähige Lösungen für die Drohnenabwehr und deren Finanzierung gefunden werden".
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