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Kriminelle Vereinigung: Cyberbunker-Betreiber zu Haftstrafen verurteilt

Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer ist das Urteil im Cyberbunker -Verfahren gefallen. Das Gericht hat nur noch einen der Anklagepunkte als erwiesen betrachtet.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
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Im Cyberbunker-Prozess ist das Urteil gefallen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Im Cyberbunker-Prozess ist das Urteil gefallen. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Betreiber des sogenannten Cyberbunkers an der Mittelmosel sind zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Trier sah es am Montag Medienberichten zufolge(öffnet im neuen Fenster) als erwiesen an, dass der 62 Jahre alte Niederländer Herman Johan Xennt zusammen mit sieben weiteren Angeklagten eine kriminelle Vereinigung gebildet hat. Der Beihilfe an den Straftaten, die auf den im Bunker gehosteten illegalen Marktplätzen begangen wurde, haben sich die Angeklagten laut Gericht jedoch nicht schuldig gemacht. Dazu hätten die erforderlichen Beweise gefehlt.

Der Hauptangeklagte Xennt wurde demnach zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Für sechs Angeklagte gab es Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten, ein weiterer wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Da sich der Großteil der Angeklagten seit einer Razzia im September 2019 in Untersuchungshaft befindet, dürften die Haftstrafen teilweise schon abgegolten worden sein.

14-monatiger Prozess

Der Prozess gegen die Cyberbunker-Betreiber hatte im Oktober 2020 begonnen . Die Anklage warf den Betreibern neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung die Beihilfe zu mehr als 249.000 Straftaten vor. Gehostet wurden demnach Märkte und Foren wie Cannabis Road, Fraudsters, Flugsvamp und Orangechemicals. Auch die Kontrollserver für die Angriffe auf eine Million Router von Telekom-Kunden im Jahr 2016 befanden sich in dem Rechenzentrum. Einer der Kunden war auch der bekannte Darknet-Marktplatz Wall Street Market, dessen Betreiber im April 2019 festgenommen wurden .

Die Verteidiger von sieben Angeklagten hatten zum Prozessende auf Freispruch plädiert. Lediglich die Anwälte des angeblichen Bunker-Managers Michiel R. hielten eine zweijährige Bewährungsstrafe für ihren Mandanten für angemessen. R. hatte im Sommer ein Teilgeständnis abgelegt und befand sich seitdem auf freiem Fuß.

Für den Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch (StGB)(öffnet im neuen Fenster) reicht bereits ein bedingter Vorsatz aus. Das bedeutet konkret, dass die überwiegend kriminelle Nutzung der Server durch die Kunden des Cyberbunkers von den Betreibern billigend in Kauf genommen wurde. Der Strafrahmen kann in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft betragen.

Oberstaatsanwalt Jörg Angerer hatte bis zuletzt auf dem Vorwurf der Beihilfe beharrt . Fallengelassen wurde der Anklagepunkt hinsichtlich des schwedischen Portals Flugsvamp, weil die erwarteten Akten der schwedischen Behörden nicht eintrafen. Ebenfalls fallengelassen wurde der Vorwurf, die Angeklagten hätten sich der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig gemacht.

Besuch beim Cyberbunker
Besuch beim Cyberbunker (01:36)

Laut Paragraf 333 der Strafprozessordnung(öffnet im neuen Fenster) (StPO) ist gegen Urteile von Strafkammern Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulässig. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Wie betrifft das Urteil die sieben übrigen Angeklagten?

Millionen an Einnahmen beschlagnahmt

Nach Angaben des Gerichts erhielt der ältere Sohn des Hauptangeklagten, Xyonn O., eine Haftstrafe von 4 Jahren und drei Monaten, sein jüngerer Bruder Yennoah O. wurde zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Administrator Tom F. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, der Hardware-Techniker Konstantin Z, der vom Jobcenter an den Cyberbunker vermittelt worden war , erhielt zwei Jahre und vier Monate.

Die Buchhalterin und Lebensgefährtin von Xennt, Jaqueline B., erhielt ebenfalls drei Jahre Haft. Der jüngste Angeklagte J., dessentwegen die Verhandlung vor der Jugendkammer stattfand, wurde zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Gericht ordnete zudem die Beschlagnahmung von Vermögen der Angeklagten in Höhe von zusammen 1,84 Millionen Euro an. Diese sogenannte Einziehung des Wertes von Taterträgen beläuft sich bei Xennt auf rund 867.000 Euro, bei den anderen Angeklagten liegen dies Beträge zwischen rund 58.000 und 9.000 Euro. Auch die Xennts Calibur GmbH soll 750.000 Euro abtreten. Diese Auflagen könnten bedeuten, dass Xennt den Bunker in Traben-Trarbach wieder verkaufen muss, um die Forderungen zu begleichen.

Gericht: Alle wussten Bescheid

Dem Gericht zufolge hatten alle Angeklagten mit Ausnahme des Bunkermanagers R. und der Buchhaltern B. "positive Kenntnis" von den gehosteten Seiten mit illegalen Inhalten. "Diese Kenntnis hätten sie zu unterschiedliche Zeitpunkten unter anderem über die Bearbeitung von 'Abuse-Mails' erlangt beziehungsweise über Anfragen seitens der Behörden im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen ihre Kunden, welche von den Angeklagten entweder überhaupt nicht oder verspätet beantwortet worden seien" , teilte das Gericht mit.

Die Buchhalterin B. habe die Zahlungseingänge der Kunden überprüft und dem Angeklagten Xennt gemeldet sowie "erwiesenermaßen häufig die Homepage des Daten- und Rechenzentrums besucht" . Dadurch habe sie Kenntnis von dem Geschäftsmodell, insbesondere der "no matter what" -Politik, erlangt. Der Cyberbunker hatte damit geworben, die Inhalte seiner Kunden immer online zu halten, egal was passiere.

Klare Aufgabenteilung

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Günther Köhler hat es im Bunker eine klare Aufgabenteilung zwischen den vier Niederländern, drei Deutschen und einem Bulgaren gegeben. Der 62-Jährige sei der Rädelsführer gewesen, der alle Entscheidungen getroffen habe, schilderte Köhler nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa in seiner mehr als vierstündigen Urteilsbegründung. Xennt hatte den früheren Nato-Bunker im Jahr 2013 für 450.000 Euro gekauft. Ein anderer war für die Betreuung von Neukunden zuständig, ein weiterer fürs Konfigurieren von Servern. "Jeder war mit seinem Tatbeitrag ein Rädchen im Getriebe und trug so zum Gesamtziel der Gruppierung bei" , sagte Köhler.

Sie hätten zwar fast alle gewusst, dass ihre Kunden die Server für strafbare Handlungen nutzten. "Eine generelle Kenntnis, dass illegale Dienste gehostet werden, reicht aber für den Gehilfenvorsatz nicht" , sagte Köhler. Sie hätten über jede konkrete Haupttat Bescheid wissen müssen. Das sei nicht nachgewiesen worden.

Oberstaatsanwalt Angerer kündigte am Montag an, er werde prüfen, ob er Revision einlegen werde. Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Uwe Hegner, hat sich bereits entschieden und will Rechtsmittel einlegen. Es handele sich nicht um eine kriminelle Vereinigung. "Es gab kein Geschäftsmodell" , sagte er. Da es um "juristisches Neuland" gehe, werde das sicher vor dem Bundesgerichtshof entschieden.


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