Millionen an Einnahmen beschlagnahmt
Nach Angaben des Gerichts erhielt der ältere Sohn des Hauptangeklagten, Xyonn O., eine Haftstrafe von 4 Jahren und drei Monaten, sein jüngerer Bruder Yennoah O. wurde zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Administrator Tom F. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, der Hardware-Techniker Konstantin Z, der vom Jobcenter an den Cyberbunker vermittelt worden war, erhielt zwei Jahre und vier Monate.
Die Buchhalterin und Lebensgefährtin von Xennt, Jaqueline B., erhielt ebenfalls drei Jahre Haft. Der jüngste Angeklagte J., dessentwegen die Verhandlung vor der Jugendkammer stattfand, wurde zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Gericht ordnete zudem die Beschlagnahmung von Vermögen der Angeklagten in Höhe von zusammen 1,84 Millionen Euro an. Diese sogenannte Einziehung des Wertes von Taterträgen beläuft sich bei Xennt auf rund 867.000 Euro, bei den anderen Angeklagten liegen dies Beträge zwischen rund 58.000 und 9.000 Euro. Auch die Xennts Calibur GmbH soll 750.000 Euro abtreten. Diese Auflagen könnten bedeuten, dass Xennt den Bunker in Traben-Trarbach wieder verkaufen muss, um die Forderungen zu begleichen.
Gericht: Alle wussten Bescheid
Dem Gericht zufolge hatten alle Angeklagten mit Ausnahme des Bunkermanagers R. und der Buchhaltern B. "positive Kenntnis" von den gehosteten Seiten mit illegalen Inhalten. "Diese Kenntnis hätten sie zu unterschiedliche Zeitpunkten unter anderem über die Bearbeitung von 'Abuse-Mails' erlangt beziehungsweise über Anfragen seitens der Behörden im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen ihre Kunden, welche von den Angeklagten entweder überhaupt nicht oder verspätet beantwortet worden seien", teilte das Gericht mit.
Die Buchhalterin B. habe die Zahlungseingänge der Kunden überprüft und dem Angeklagten Xennt gemeldet sowie "erwiesenermaßen häufig die Homepage des Daten- und Rechenzentrums besucht". Dadurch habe sie Kenntnis von dem Geschäftsmodell, insbesondere der "no matter what"-Politik, erlangt. Der Cyberbunker hatte damit geworben, die Inhalte seiner Kunden immer online zu halten, egal was passiere.
Klare Aufgabenteilung
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Günther Köhler hat es im Bunker eine klare Aufgabenteilung zwischen den vier Niederländern, drei Deutschen und einem Bulgaren gegeben. Der 62-Jährige sei der Rädelsführer gewesen, der alle Entscheidungen getroffen habe, schilderte Köhler nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa in seiner mehr als vierstündigen Urteilsbegründung. Xennt hatte den früheren Nato-Bunker im Jahr 2013 für 450.000 Euro gekauft. Ein anderer war für die Betreuung von Neukunden zuständig, ein weiterer fürs Konfigurieren von Servern. "Jeder war mit seinem Tatbeitrag ein Rädchen im Getriebe und trug so zum Gesamtziel der Gruppierung bei", sagte Köhler.
Sie hätten zwar fast alle gewusst, dass ihre Kunden die Server für strafbare Handlungen nutzten. "Eine generelle Kenntnis, dass illegale Dienste gehostet werden, reicht aber für den Gehilfenvorsatz nicht", sagte Köhler. Sie hätten über jede konkrete Haupttat Bescheid wissen müssen. Das sei nicht nachgewiesen worden.
Oberstaatsanwalt Angerer kündigte am Montag an, er werde prüfen, ob er Revision einlegen werde. Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Uwe Hegner, hat sich bereits entschieden und will Rechtsmittel einlegen. Es handele sich nicht um eine kriminelle Vereinigung. "Es gab kein Geschäftsmodell", sagte er. Da es um "juristisches Neuland" gehe, werde das sicher vor dem Bundesgerichtshof entschieden.
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Kriminelle Vereinigung: Cyberbunker-Betreiber zu Haftstrafen verurteilt |
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Naja. Wie findest du den so eine Webseite? Als normaler Bürger, der eine kleine Seite...
Da können sie ja nun was neues aufbauen...