Kriminalität: Polizei gelingt Schlag gegen Fake-Solar-Shops
In mehreren Fake-Shops sollen zwei Männer Solaranlagen angeboten und ihre Kunden geprellt haben. Nun wurden sie verhaftet.

Zwei Männer im Alter von 21 und 22 Jahren sollen mindestens sechs Fake-Shops für Solaranlagen betrieben haben. Der Polizei gelang die Identifizierung der beiden "nach umfangreichen technischen Ermittlungen", wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Demnach haben sich die Tatverdächtigen als Händler hochwertiger Photovoltaik- und Solarmodule ausgegeben. Diese boten sie in Fake-Shops unter den Domains prestige-solar.de, solar-boorberg.de, delta-solartechnik.de, huppermans-photovoltaik.de eletrox-solar.at und NTG-solar.de an.
Dort bestellten die betrogenen Kunden und gingen in Vorkasse, ohne die bestellten Produkte zu erhalten. Insgesamt soll ein Schaden von mindestens 140.000 Euro entstanden sein.
Verdeckte Ermittlungen führen zu den Verdächtigen
"Nach umfangreichen technischen Ermittlungen konnten zwei 21 und 22 Jahre alte Männer aus dem ostwestfälischen Kreis Herford identifiziert werden, die dringend verdächtig sind, mehrere Fake-Shops gestaltet und ins Internet gestellt zu haben", erklärt die Polizei. Dabei sollen sie auch die Daten real existierender Firmen missbraucht haben, indem sie deren Internetauftritte imitiert und diese gefälschten Onlineshops für ihre betrügerischen Zwecke genutzt hätten.
Gemeinsam mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) führte die Kriminalpolizei Schwabach infolge einer Strafanzeige eines Geschädigten mehrere Monate verdeckt geführte Ermittlungen durch. Diese hätten die Polizei zu den beiden Beschuldigten geführt. Anschließend wurden die Wohnungen der beiden Verdächtigen unter Hinzuziehung des Spezialeinsatzkommandos des Polizeipräsidiums Bielefeld durchsucht.
Dabei wurden etliche Beweismittel wie Mobiltelefone und Laptops sowie schriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Zudem wurden die beiden Beschuldigten verhaftet. Ihnen wird unter anderem gewerbsmäßiger Betrug in mehreren Fällen zur Last gelegt. "Das Gesetz sieht hierfür jeweils eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor", heißt es in der Pressemitteilung.
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