Kriminalität: Dresdnerin wegen Mordauftrag im Darknet angeklagt
Eine 41-Jährige aus Dresden ist angeklagt, im Darknet einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. Für die Ermordung der neuen Freundin ihres Ex-Mannes soll sie 0,2 Bitcoin geboten haben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen eine 41-Jährige erhoben, die Anfang des Jahres über eine Plattform im sogenannten Darknet einen Mord in Auftrag gegeben haben soll. Das Opfer sollte die neue Freundin ihres getrennt lebenden Ehemanns sein.
"Muss wie ein Unfall aussehen", soll die Auftraggeberin unter dem Pseudonym Kjm4m an die Betreiber der Plattform geschrieben haben. Am 23. Februar wurde der ausgehandelte Betrag von 0,2 Bitcoin an die Betreiber der Plattform überwiesen. Es folgte eine detaillierte Beschreibung der zu tötenden 23-jährigen Freundin des Ex-Mannes, die zu einer sicheren Identifizierung führen sollten.
"Lass mich wissen, wie du es erledigt haben willst", schrieb der Betreiber. "Wir brauchen gewöhnlich ein bis zwei Wochen und schicken dir dann einen Beweis." Im Rahmen von Recherchen erfuhren Spiegel-Journalisten von dem potenziell tödlichen Auftrag und konnten die Bitcoin-Zahlung nachvollziehen.
"Da dem mutmaßlichen Opfer eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben drohte, entschlossen sich die Reporter in diesem Ausnahmefall, den Behörden einen Hinweis zu geben - unter strengem Schutz der eigenen Quellen", schreibt der Spiegel (Paywall). Wie sie an die Inhalte der Konversation gelangen konnten, verraten die Journalisten nicht.
Journalisten lösen Ermittlungen aus
Der Tipp löste umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden sowie eine Festnahme der Beschuldigten am 26. Februar aus, die seitdem in Untersuchungshaft sitzt. "Angesichts der Komplexität des Verfahrens" sei die Untersuchungshaft "ausgesprochen kurz" ausgefallen, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden dem Spiegel.
"Aufwendig war es insbesondere, sichergestellte Darknet-Inhalte in gerichtsverwertbarer Weise aufzubereiten", sagte der Sprecher. Der Beschuldigten drohe im Falle einer Verurteilung wegen versuchte Anstiftung zum Mord eine Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren.
Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass die Beschuldigte aus Eifersucht, Neid und Wut auf die neue Lebensgefährtin gehandelt habe. Entgegen der Vorstellung der Beschuldigten sei es bislang nicht zur Ausführung der beauftragten Tötung gekommen, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung.
Auch gegen die bislang unbekannten Betreiber der Plattform wird ermittelt. Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich, dass es sich bei dem Darknet-Angebot um einen Vorschussbetrug handelte, bei dem sich die Betreiber schlicht die Bitcoin bezahlen ließen.
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Hey, ich hab auf den Artikel gestern nur wegen dem Titel und dem ursprünglichen Bild...
keiner der bäcker in der näche rückt hier brot dafür raus, dazu müsste ich für btc brot...
Dazu muss man jedoch sein eigenes Leben sehr gering schätzen, für die paar Piepen kann...
Das ist nicht nur rechtlich ein Problem, sondern ganz real Gesellschaftlich. Zuerst mal...