Kriminalität: Bombendrohungen per Massenmail

Krankenhäuser, Schulen, Firmensitze und öffentliche Einrichtungen wurden am 13. Dezember 2018 in den USA aus Vorsicht evakuiert. Grund dafür sind Bombendrohungen, die in großen Mengen in E-Mail-Postfächern englischsprachiger Organisationen landen.
Wie Arstechnica berichtet(öffnet im neuen Fenster) , drohen die Absender des Massenmailings damit, eine Bombe in der Arbeitsstätte des Empfängers zur Explosion zu bringen, sollten bis zum Ende des Tages nicht 20.000 US-Dollar in Bitcoin an eine in der E-Mail genannte Bitcoin-Adresse gezahlt werden. Behördenangaben zufolge(öffnet im neuen Fenster) sind bislang aber vermutlich keine entsprechenden Zahlungen geleistet worden.
Vermutlich leere Drohung
Die US-Behörden gehen mehrheitlich davon aus, dass es sich bei den E-Mails um leere Drohungen handelt. So schrieb(öffnet im neuen Fenster) die New Yorker Polizei gestern Abend auf Twitter, aktuell sehe es so aus, als seien diese Drohungen lediglich dazu gedacht, Störungen hervorzurufen und Geld zu erpressen. "Wir werden auf jeden eingehenden Anruf bezüglich dieser E-Mails reagieren, aber wir können bereits mitteilen, dass die Glaubwürdigkeit dieser Drohungen als wahrscheinlich NICHT GLAUBWÜRDIG eingeschätzt werden kann."
Trotzdem rufen Polizeibehörden und politisch Verantwortliche die Bürger weiterhin dazu auf(öffnet im neuen Fenster) , sich mit empfangenen Bombendrohungen bei der Polizei zu melden.
Geschätzt mehr als 100.000 E-Mails empfangen
Eine der Expertinnen, die die E-Mails untersucht hat, sagte Arstechnica, sie schätze die Zahl der insgesamt versendeten Mails auf mehr als 100.000. Viele der E-Mails beinhalteten einmalige Bitcoin-Adressen und variierende Absendernamensowie im Text genannte Bombentypen. Dies lässt darauf schließen, dass sich die Täter einige Mühe für diese Art der Personalisierung gegeben haben.
Bislang scheinen die E-Mail-Drohungen nur auf Englisch zu zirkulieren. In Deutschland sind offenbar bisher keine Fälle bekannt geworden. "Die Thematik ist im BSI bekannt, ähnliche Vorfälle im deutschsprachigen Raum allerdings nicht" , versichert das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik auf Nachfrage von Golem.de. Da es sich um eine "Androhungen von möglichen Straftaten im Zusammenhang mit Lösegelderpressung" handele, seien aber in erster Linie die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Eine Einschätzung von Seiten des Bundeskriminalamtes stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch aus.



