Krankenkassen: GFF erzielt ersten Erfolg im Streit um Gesundheitsdaten
Dürfen Krankenkassen pseudonymisierte Gesundheitsdaten aller Versicherten in eine Datenbank einspeisen? Im Fall von CCC-Sprecherin Kurz vorerst nicht.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat einen ersten Erfolg im Streit um die Weitergabe von Gesundheitsdaten erzielt. Nachdem die Bürgerrechtsorganisation Anfang Mai 2022 einen Eilantrag gegen eine Krankenkasse eingereicht hatte, erklärte die Kasse nun, dem Antrag vorläufig nachzukommen. In dem Hauptsacheverfahren stehe eine Entscheidung allerdings noch aus, berichtete die GFF auf Twitter.
Hintergrund der Klage ist das sogenannte Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) aus dem Jahr 2019. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Krankenkassen die Daten ihrer Mitglieder an eine Datensammelstelle beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen übermitteln, die sie dann pseudonymisiert an ein Forschungsdatenzentrum weiterleitet.
"Es gibt keine Möglichkeit, der Weitergabe sensibelster Gesundheitsdaten zu widersprechen - auch nicht für besonders schutzbedürftige Menschen", kritisiert die GFF, die darin Verstöße gegen das Grundrecht, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, und gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht.
In einer Anhörung im Bundestag hatte der Informatikprofessor Dominique Schröder von der Uni Erlangen-Nürnberg die Frage verneint, ob der damalige Gesetzentwurf den Schutz der sensiblen Daten ausreichend berücksichtige. "Es wird immer von pseudonymisierten und anonymisierten Daten geredet und jeder ist der Meinung, wenn da anonymisiert steht, dass das auch so ist. Aber es gibt viele Beispiele aus der Kryptografie und der IT-Sicherheit, wo wir wunderbar zeigen konnten, wie wir die Daten de-anonymisieren können, das geht wirklich wunderbar", sagte Schröder im Oktober 2019.
Nach Ansicht der GFF müsse es zumindest Menschen mit seltenen oder stigmatisierenden Krankheiten möglich sein, der Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten zu widersprechen. Einer der beiden Kläger, der an der seltenen Bluter-Krankheit leidet, sagte laut GFF: "Für Menschen wie mich mit einer seltenen Erkrankung ist das Risiko sehr hoch, identifiziert zu werden. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass ich bei der Jobsuche diskriminiert werde."
Die zweite Klägerin ist die Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz. In ihrem Fall hat die GFF gleichzeitig mit dem Eilantrag auch eine Klage in der Hauptsache eingeleitet. "Perspektivisch zielen die Verfahren, die vom Digital Freedom Fund unterstützt werden, auf eine Klärung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht und/oder den Europäischen Gerichtshof ab", schreibt die GFF.
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