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Kopplungsverbot: Wirtschaft sieht werbefinanzierte Angebote in Gefahr

Die geplante EU-Datenschutzreform verbietet die unnötige Kopplung von Internetdiensten mit Werbung. Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet eine "Bevormundung der Nutzer" .
/ Friedhelm Greis
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Anlass für Diskussionen: der Beschluss des EU-Parlaments für die Datenschutzreform (Bild: Patrick Hertzog/Getty Images)
Anlass für Diskussionen: der Beschluss des EU-Parlaments für die Datenschutzreform Bild: Patrick Hertzog/Getty Images

Die deutsche Netzbranche sieht durch eine geplante EU-Regelung die Finanzierung von kostenlosen Internetangeboten gefährdet. Der Entwurf des EU-Parlaments für den europaweit einheitlichen Datenschutz sieht in Artikel 7(öffnet im neuen Fenster) vor, dass die Zustimmung zu einem Angebot nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass der Nutzer auch eine Verarbeitung der Daten für einen Zweck akzeptiert, der nicht für das Angebot erforderlich ist. Da auf diese Weise wohl zielgenaue Werbung, die beispielsweise auf der Analyse der E-Mail-Kommunikation basiert, nicht erlaubt wäre, sieht der Branchenverband Bitkom durch das Kopplungsverbot die Wahlfreiheit der Nutzer gefährdet.

"Nutzer sollten auch in Zukunft frei entscheiden dürfen, ob sie für Internetdienste zahlen oder kostenlose werbefinanzierte Angebote in Anspruch nehmen wollen" , teilte der Verband nach der Zustimmung des EU-Parlaments für den Verhandlungskompromiss mit. Den Bedenken schließt sich auch der Internetkonzern 1&1 an, der unter anderem die kostenlosen Maildienste GMX und Web.de betreibt. "Das geplante Kopplungsverbot halten wir für problematisch, da es generell zu Rechtsunsicherheit bei werbefinanzierten Free-Diensten jeglicher Art führen dürfte. Die Pläne des EU-Parlaments gehen im Übrigen auch weit über das geltende Datenschutzrecht in Deutschland hinaus, das einen solchen Eingriff in die Privatautonomie nur in absoluten Ausnahmefällen bei Vorliegen eines Monopols für gerechtfertigt hält" , teilte das Unternehmen auf Anfrage von Golem.de mit.

Schaar befürchtet Bevormundung der Nutzer

Diese Ansicht bestätigt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. In der Tat gehe die EU-Regelung "über die im deutschen Recht geltenden Regelungen zum Kopplungsverbot hinaus" , sagte Schaar auf Anfrage von Golem.de. Zwar begrüße er es grundsätzlich, "ein möglichst starkes und wirksames Kopplungsverbot zu verankern" . Allerdings sollte es "nicht zu einer Bevormundung der Betroffenen" führen. "Selbstverständlich muss es in einem bestimmten Rahmen im Sinne von Autonomie ebenso möglich sein, dass der Betroffene eine bestimmte Art der Datenverarbeitung akzeptiert, wenn er sich davon Vorteile verspricht" , sagte Schaar. Dies sei mit dem Entwurf des EU-Parlaments jedoch nicht ausgeschlossen. Wenn der Betroffene die Möglichkeit habe, einen solchen Dienst ohne die für die Werbung notwendige Datenverarbeitung, aber gegen Bezahlung zu nutzen, wäre dies möglich.

In welchen Fällen das Kopplungsverbot überhaupt greift, geht aus dem Verordnungsentwurf aber nicht ohne weiteres hervor. Das lässt eine Stellungnahme des Grünen-Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht vermuten, der für das Zustandekommen des Kompromisses verantwortlich war. Das Kopplungsverbot gelte nur für bestimmte Punkte des Artikels 6(öffnet im neuen Fenster) , der die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung regelt, teilte Albrecht auf Anfrage von Golem.de mit. Nicht davon betroffen sei jedoch Punkt f von Artikel 6, der den Anbietern die Datenverarbeitung erlaubt, wenn es in ihrem "berechtigten Interesse" liegt und dies den "vernünftigen Erwartungen" des Nutzers entspricht. Genau dieser Passus wird aber ohnehin von Datenschützern kritisiert(öffnet im neuen Fenster) , weil letztlich schwer zu entscheiden ist, was den "berechtigen Interessen" eines Anbieters entspricht und wie dies mit den Erwartungen der Nutzer zu vereinbaren ist. Mit folgender Einschätzung wird Datenschützer Schaar wohl recht behalten: "Im Detail wird die Vorschrift sicher noch Gegenstand von Diskussionen sein."


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