Kopfhörer und Lautsprecher: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Bose

Das Bundeskartellamt hat eine Strafe gegen den Lautsprecher- und Kopfhörerhersteller Bose verhängt. Laut dem Amt muss Bose knapp 7 Millionen Euro zahlen, weil der Hersteller eine vertikale Preisbindung in Deutschland praktiziert habe. "Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben" , sagte dazu Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes.
"Das Unternehmen hat darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden. Das geht zu Lasten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher" , schildert Mundt den Fall. Bose ist im Markt für Kopfhörer mit Active Noise Cancellation (ANC) einer der führenden Anbieter.
Für Mundt sei es wichtig, dass das Amt eine klare Botschaft sende: "Vertikale Preisbindung wird nicht toleriert und konsequent verfolgt." Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018.
So ging Bose bei der Einhaltung der Preise vor
Das Bundeskartellamt schildert das Vorgehen Boses(öffnet im neuen Fenster) folgendermaßen: Mitarbeiter von Bose sollen neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über die Gestaltung der Verkaufspreise getroffen haben. Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung der Verkaufspreise, teilweise seien diese auch konkret vereinbart worden.
Hierdurch sollte verhindert werden, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler - aus Sicht von Bose - zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abweichen. Die Preisentwicklung sei dabei von Bose-Mitarbeitern kontrolliert worden. Bei Abweichungen soll es wiederholt zu Interventionen durch Bose gekommen sein. Die Händler sollen dann ihre Preise nach den Wünschen Boses verändert haben.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde nach Aussage des Bundeskartellamts berücksichtigt, dass Bose mit dem Amt umfassend kooperiert habe und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen sind nach Aussage des Bundeskartellamts keine Bußgeldbescheide ergangen.