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In Deutschland wird gegen KI-Beratung geklagt

Die Steuerberaterkammer Berlin reichte indes Klage gegen das Tax-Tech-Start-up(öffnet im neuen Fenster) Accountable(öffnet im neuen Fenster) ein. Gegenstand des Verfahrens ist unter anderem die Verwendung der Bezeichnung KI-Steuerberater sowie die Ausgestaltung des gleichnamigen digitalen Produkts, das Selbstständige bei allgemein steuerlichen Fragen unterstützt und die Erstellung von Steuererklärungen erleichtert. Das Verfahren wird vor dem Landgericht Berlin II geführt.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Die Steuerberaterkammer kritisiert, dass Accountable steuerliche Hilfestellungen anbiete, ohne als entsprechende Berufsausübungsgesellschaft anerkannt zu sein. Mit der Klage möchte die Kammer erreichen, dass Accountable die Bezeichnung KI-Steuerberater nicht weiter verwendet und sein Angebot in der aktuellen Form nicht fortführt.

Accountable weist die Vorwürfe zurück und kündigt an, sich gegen die Klage zu verteidigen. Nach Auffassung des Unternehmens wird durch die Bezeichnung als KI-Steuerberater kein falscher Eindruck beim Nutzer geweckt. Bei der Anwendung handelt es sich nicht um einen menschlichen Steuerberater, sondern um ein digitales Produkt.


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