Konvertierungsdienst Youtube-mp3.org: "Google hat sich mit RIAA gegen uns verbündet"
Der Betreiber des Konvertierungsdienstes Youtube-MP3.org wehrt sich mit einer Petition(öffnet im neuen Fenster) und einem juristischen Gutachten gegen eine Teilsperrung durch Youtube. Die Petition ist auf der Plattform Change.org gestartet und hat laut Angaben von Dienstbetreiber Philip Matesanz seit dem 29. Juni 2012 über 284.000 Unterzeichner gefunden. "Gestattet Aufnahmeprogramme für Youtube" lautet die zentrale Forderung.
Hinter Youtube-mp3.org steht PMD Technologie UG aus dem niedersächsischen Wedemark. Der Dienst extrahiert nach Eingabe einer Youtube-URL die Tonspur des Videos ins MP3-Format und bietet die Datei zum Download an. Viele ähnliche Angebote existieren. Zur Zahl der täglichen Visits macht Matesanz keine genauen Angaben. "Aber meine Schätzung, dass mindestens 200 Millionen Menschen weltweit im Monat derartige Dienste, inklusive Videodownloader, verwenden, halte ich weiterhin für korrekt" , sagte er Golem.de
Anfang Juni 2012 bekam PMD Technologie eine E-Mail von Youtube, die den Betreiber aufforderte, den Dienst einzustellen. Weitere Konvertierungsdienste bekamen ähnliche Schreiben.
"Unser Dienst ist von Youtube halb gesperrt, etwa 50 Prozent der Konvertierungsanfragen werden blockiert. Bei ganz neuen Videos, die nur einen Tag alt sind, tritt das am häufigsten auf" , sagte Matesanz Golem.de. Er versuche seit Jahren, mit Google ins Gespräch zu kommen, was aber immer ignoriert wurde. Matesanz: "Der Chefjurist von Google Deutschland ließ mir durch seine Assistentin sagen, dass er nicht mit mir sprechen will."
In der Petition heißt es: "Google hat sich mit der RIAA zusammengeschlossen (...). Von Google werden zahlreiche Onlinedienste eingeschüchtert und mit Klagen bedroht, nur weil sie eine Aufnahmesoftware für den modernen Rundfunkdienst Youtube anbieten."
Matesanz sagte, der US-Verband der Musikindustrie RIAA habe vor einiger Zeit scharf kritisiert, dass Google nicht genug gegen Dienste wie den seinen unternehme. "Daher vermute ich, dass ordentlich Druck ausgeübt wurde."
Um seinen Standpunkt zu bekräftigen, hat der Betreiber ein Rechtsgutachten (PDF)(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht. Die Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte erklärt darin: Das Herunterladen von Streaminginhalten von Youtube durch Menschen für die private Nutzung ist ohne die Zustimmung des Rechteinhabers möglich. Das Recht, diese Kopien anzufertigen, sei durch Paragraf 53 Urheberrechtsgesetz geschützt.



