Kritik an Erfassung von Kontaktdaten zur Corona-Bekämpfung
"Niemand braucht personenbezogene Kontaktdatenerfassung", sagte Kus. Der Weg, den die Telekom mit der anonymen Datenerfassung über die Corona-Warn-App verfolge, sei der richtige. Das zeige auch das Beispiel Schweiz mit dezentralen Systemen wie Crowdnotifier.
Allerdings müssen auch die von Kus vertretenen 50 Systeme die Kontaktdaten erheben. Das schreiben schließlich die Corona-Verordnungen der Bundesländer vor. Kus hält aber nichts von der Idee, verschiedene Systeme wie Recover, E-Guest oder Darfichrein durch ein einzelnes wie die Luca-App zu ersetzen. Um den Gesundheitsämtern die Daten dennoch in einer konsistenten Form zur Verfügung zu stellen, will die Initiative eine "Datendrehscheibe" entwickeln.
Datenschützer will nichts verhindern
Die Gesundheitsämter könnten dann über diese Plattform nachfragen, ob zu einer bestimmten Veranstaltung digitale Kontaktdaten vorhanden seien. Der Betreiber soll dann die verschlüsselten Kontaktdaten dem Amt zur Verfügung stellen, beispielsweise als CSV-Datei. Problematisch sei in diesem Zusammenhang, dass die Behörden keine einheitlichen Systeme und Verfahren nutzten, sagte Kus.
Allerdings stellt sich bei den vielen digitalen Lösungen die Frage, ob diese überhaupt mit dem Datenschutz vereinbar sind.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will solchen Lösungen auf jeden Fall nicht im Weg stehen. "Wir haben ein großes Interesse daran, dass der Datenschutz hier ermächtigt und nicht verhindert", sagte Caspar und fügte hinzu: "Wir brauchen eine Lösung, wir brauchen vielleicht sogar mehrere Lösungen. Aber wir müssen irgendwann mal antreten und die Dinge auf den Weg bringen." Denn seine Behörde stört sich schon seit Längerem an der "Zettelwirtschaft" mit teilweise offenen Gästelisten. Die Apps könnten "viel datenschutzgerechter" sein, sagte Caspar, "anders kann es gar nicht funktionieren".
Absolutes Zweckänderungsverbot gefordert
Allerdings müsse nun der Gesetzgeber schnell entscheiden, was er wolle, forderte der Datenschützer. Denn anderenfalls könne sich beispielsweise ein Betreiber strafbar machen, wenn er auf eine rein digitale Lösung setze. Vor allem müsse per Gesetz ein "absolutes Zweckänderungsverbot" erlassen werden. Ein solches Verbot gebe es beispielsweise für die Nutzung von Daten der Lkw-Maut durch die Polizei. Für die 20 Millionen Menschen ohne Smartphone in Deutschland müsse der handschriftliche Eintrag aber weiter möglich bleiben.
Eine Taskforce der Datenschutzbehörden aus Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern soll demnach "allgemeine Grundsätze" für den Einsatz solcher Apps erstellen. Zudem werde die Arbeitsgruppe sich die Luca-App genauer anschauen. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hingegen unterstützt die App und hat diese nach eigenen Angaben (PDF) bereits "technisch und rechtlich geprüft".
Seine schleswig-holsteinische Kollegin Marit Hansen will der App hingegen keine "Unbedenklichkeitserklärung" ausstellen.
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Kontaktnachverfolgung mit Luca: Mal wieder eine Corona-App, die es richten soll | Gegen Corona hilft "nicht irgendeine Krauterlösung" |
Naja, eine Telefonnummer wollen sie. Der Rest ist optional.
Also mir gefällt am besten, daß sie offenbar jeden Tag auf's Neue maßlos überrascht...
Ja, dass da einiges mehr als Bescheiden lief und läuft braucht man nicht...
Sormas ist modular und wird nur mit den notwendigen Funktionen in den Ämtern eingesetzt...