Kommerzielle Raumfahrt: Weltraumschrott ohne Kontrolle
Ein Bericht der New York Times(öffnet im neuen Fenster) geht der Frage nach, wer die Verantwortung für Schäden durch herabfallende Trümmer von Raketenstufen und ausgedienten Satelliten trägt. Ein geplantes Gesetz der US-Luftfahrtbehörde sah vor, dass ein in den Orbit befördertes Objekt spätestens nach 25 Jahren hätte rückstandslos in der Atmosphäre verglühen oder in einen stabilen Langzeitorbit gehoben werden müssen. Der Vorschlag wurde 2026 zurückgenommen(öffnet im neuen Fenster).
Die Autorin der New York Times führt dies auf erfolgreiche Lobbyarbeit der großen Weltraumunternehmen zurück. Übrig bliebe demnach lediglich ein nicht verbindliche Richtlinie der UN, die einige Grundregeln beim Zugang zum Orbit festlegt.
Diese Regelungen aus dem Jahr 2007, aktualisiert 2010(öffnet im neuen Fenster), stammen allerdings aus einer Zeit, als nur eine Handvoll Satelliten zumeist von staatlichen Akteuren im Orbit unterwegs waren. Ihre Zahl verhundertfachte sich längst, womit sich das Problem mit herabfallenden Trümmern mit Verzögerung in ähnlichem Ausmaß vergrößern dürfte.
Zweimal täglich fällt etwas herab
Vor zehn Jahren, als sich kaum 500 Satelliten im Orbit befanden, gab es pro Jahr 100 registrierte Abstürze, zu denen auch die Raketenstufen zählen. Mittlerweile sollen es mehr als 800 Abstürze sein, mehr als zwei pro Tag. Diese Menge entspricht aktuell einer Gesamtmasse an Trümmern von 50 Tonnen.
Eine Vorhersage, wo diese einschlagen, sofern sie nicht in der Atmosphäre verglühen, ist kaum möglich. So stürzte beispielsweise im Januar 2026 eine chinesische Raketenstufe Zhuque 3 über Europa ab, traf aber erst im Indischen oder sogar Pazifischen Ozean auf die Oberfläche.
Teile einer von SpaceX im Jahr 2020 gestarteten Rakete schlugen mehr als zwei Jahre später im Osten Australiens ein. Die Identifizierung gelang erst mithilfe eines Astrophysikers der Australian National University.
Trümmer, die 2025 in Kenia Schäden verursacht hatten, wurden auf einen US-amerikanischen Rundfunksatelliten zurückgeführt, der 16 Jahre zuvor von einer französischen Trägerrakete gestartet worden war. In allen Fällen könnte das Land, in dem der Schaden entstanden ist, von dem Land, in dem die Rakete gestartet wurde, Schadenersatz fordern. Voraussetzung ist, dass beide Länder sich an die Vorgaben der UN halten.
Angesichts der exponentiell steigenden Zahl an Raketenstarts und Objekten im Orbit sowie der immer häufigeren Vorfälle am Boden dürfte der Ruf nach verbindlichen Regeln lauter werden. Dass die verantwortlichen Unternehmen dafür Sorge tragen müssen, dass am besten gar nichts mehr zum Erdboden gelangt, war in dem Zusammenhang eine wohl angemessene Idee der US-Luftfahrtbehörde.
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