White-Hacking soll legal werden
"Das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, z. B. in der IT-Sicherheitsforschung, soll legal durchführbar sein", heißt es. Das müsste zur Folge haben, dass der sogenannte Hackerparagraf 202c des Strafgesetzbuches modifiziert wird. Die umstrittenen Hackbacks gegen mutmaßliche Akteure von Cyberangriffen lehnt die Koalition "als Mittel der Cyberabwehr grundsätzlich ab".
Dennoch will auch die Ampel weiterhin Staatstrojaner einsetzen. Zwar soll der Bundespolizei diese Befugnis wieder entzogen werden. Doch das entsprechende Gesetz wurde ohnehin vom Bundesrat gestoppt und ist daher nicht in Kraft getreten. Die Ampel will lediglich die Eingriffsschwellen beim Einsatz staatlicher oder kommerzieller Überwachungssoftware hoch setzen.
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Einsatz der Online-Durchsuchung sollen umgesetzt werden. Das erscheint sinnvoll, da ohnehin mehrere Verfassungsbeschwerden zu dieser Problematik laufen. Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware werde "im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung überprüft". Das ist eine sehr schwammige Formulierung.
Gesetzliche Grundlage für Zitis
Für die umstrittene Hackerbehörde Zitis will die Koalition immerhin gesetzliche Grundlagen schaffen und eine lückenlose Kontrolle durch Parlamente und Datenschutzaufsichtsbehörden garantieren. Am eigentlichen Auftrag, der Entwicklung von Überwachungstools, soll offenbar nichts geändert werden.
Der Verzicht auf die Nutzung von Sicherheitslücken erschwert diese Aufgabe. Allerdings gibt es noch andere Möglichkeiten, Spionageprogramme auf Endgeräten zu platzieren. Zudem haben die Behörden solche Instrumente in der Vergangenheit praktisch nie eingesetzt. Daher dürfte sich in der Praxis durch ein konsequentes Schwachstellenmanagement wenig ändern.
Positiv ist der Verzicht auf eine flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von automatischer Gesichtserkennung zu vermerken.
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Koalitionsvertrag: Zeitenwende bei der IT-Sicherheit | Vorratsdatenspeicherung nur "anlassbezogen" |
Die Handschrift ist egal. Schreiben und sagen kann man viel. Mich interessiert immer nur...
Du meinst dann kommt die Telekom wieder mit irgend einem zamgebastelten extra Quatsch...
x,D erstma copyright claim! was ne nummer^^
Quark. So wie du argumentierst, müsste der Vergleich eher lauten: Hauptsache wir haben...