VW begrüßt nutzungsabhängige Förderung
Prinzipiell scheinen die Hersteller nichts gegen eine nutzungsabhängige Förderung zu haben. "Wir finden es gut, das Verbrauchsverhalten zu kontrollieren", sagte Volkswagen-Sprecher Martin Hube Golem.de. Ähnlich hatte sich Volkswagen-Vertriebsvorstand Klaus Zellmer vor kurzem geäußert.
Technisch dürfte der Nachweis des rein elektrischen Fahrbetriebs auf das Auslesen von Daten über die sogenannte OBD2-Schnittstelle hinauslaufen. Mercedes-Benz-Sprecher Tom Steller verwies auf die Einführung des WLTP-Prüfzyklus, zu dem der Einbau eines Onboard Fuel Consumption Meters (OBFCM) gehöre. "Wir begrüßen es grundsätzlich, dass die EU-Kommission mit OBFCM ein Mittel schafft, das die Repräsentativität der Prüfprozedur WLTP und deren Korrelation zum Individualverbrauch nachvollziehbar macht", sagte Steller.
Daten werden schon aufgezeichnet
Diese Anforderung gelte seit dem 1. Januar 2020 für alle Neutypen sowie seit dem 1. Januar 2021 für alle Neufahrzeuge. Seit diesen Stichtagen bestehe die gesetzliche Verpflichtung, die Verbrauchsdaten über die Onboard-Diagnose-Schnittstelle auszulesen und der Europäischen Kommission bereitzustellen. Für dieses Konzept bekam EU-Kommission im Juni 2021 schon den Big-Brother-Award. Dadurch würden "auf jeden Fall umfangreiche Einblicke in das individuelle Fahrverhalten möglich", hieß es zur Begründung.
Audi äußerte sich ähnlich wie Mercedes. "Daten zum elektrischen Fahranteil werden heute bereits in unseren Plugin-Hybrid-Modellen erfasst. Zum Nachweis des überwiegend elektrischen Fahranteils bedarf es der Schaffung eines praxisnahen Rechtsrahmens, der die technische Ermittlung des elektrischen Fahranteils des PHEV und dessen Weiterleitung zur geeigneten Verarbeitung unter Berücksichtigung des Datenschutzes erlaubt", sagte Sprecherin Julia Winkler. Entsprechende Vorschriften dazu befänden sich aktuell noch in der Abstimmung.
Werkstätten könnten Daten auslesen
Wie lässt sich das datenschutzkonform umsetzen? Möglich wäre beispielsweise, dass Werkstätten die Verbrauchsdaten einmal jährlich auslesen und über eine Schnittstelle an die Finanzämter übermitteln. Die Alternative bestünde darin, dass die Hersteller die Daten über die Cloud auslesen und direkt an die Behörden übermitteln. Dazu müsste der Hersteller aber zu jedem Fahrzeug den aktuellen Halter kennen, was derzeit nicht unbedingt der Fall ist. Das würde zudem Datenschutz komplizierter machen.
Aus Kreisen der Autoindustrie wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Plugin-Hybride damit nach dem realen Verbrauch versteuert würden, während dies bei anderen Verbrennern nach dem Homologationswert geschehe. Dieser könne jedoch vom individuellen Verbrauchswert stark abweichen. Damit werde in gewisser Weise das Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt. Die Regelung muss daher nicht nur datenschutz-, sondern auch verfassungskonform sein.
Mit Blick auf die geforderte Mindestreichweite unterscheiden sich die Antworten erheblich.
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Plugin-Hybride mit nutzungsabhängiger Förderung | Plugin-Hybride kommen schon bis zu 100 km weit |
Nein nichts mit Äpfel und Birnen. Hier wird angeprangert das für 120¤/ Jahr jeder ein...
Immer eine Frage von Angebot/Nachfrage Wenn es genug Konkurrenz gibt werden sicherlich...
Abgesehen davon wird der Spritpreis mit ziemlicher Sicherheit deutlich ansteigen. Wenn...
Nein, den verliert man nicht. Ich kann dir genug Hersteller/Werkstätten nennen, die dir...