Plugin-Hybride mit nutzungsabhängiger Förderung
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen." Das bedeutet zunächst, dass die im Juni 2020 beschlossene Innovationsprämie von bis zu 3.000 Euro pro Fahrzeug auch im kommenden Jahr weiterläuft.
Durch diese Prämie ist der staatliche Anteil im sogenannten Umweltbonus verdoppelt worden. Würde die Regierung die entsprechende Förderrichtlinie nicht verlängern, würde die Innovationsprämie zum Jahreswechsel wegfallen. Das soll nun zum Ende des Jahres 2025 der Fall sein. Ob dann der Umweltbonus ebenfalls abgeschafft wird, ist unklar.
Änderungen der Förderrichtlinie offen
Doch was passiert mit den Änderungen, die die bisherige Bundesregierung mit der neuen Richtlinie plante? Demnach sollte die Innovationsprämie von Oktober 2022 an nur noch für Plugin-Hybride mit einer Mindestreichweite von 60 km gezahlt werden. Zudem wollte die Regierung künftig die Anschaffung von Kleinstwagen der Klassen L5e und L7e mit 500 Euro fördern.
Ob dies wie geplant umgesetzt wird, ist unklar. Auf Anfrage teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit: "Den Koalitionsvertrag haben wir im Blick und arbeiten aktuell in Abstimmung mit den Ansprechpartnern der neuen Koalition an notwendigen technischen Änderungen, damit die für 2022 notwendigen kurzfristigen Punkte schnell nach Amtsübergabe an die neue Bundesregierung umgesetzt werden können." Das Ministerium bat jedoch um Verständnis, aktuell nicht Punkten vorweggreifen zu können, "die der Umsetzung des Koalitionsvertrages der neuen Regierung dienen".
Höhere Reichweite erforderlich
Gravierender dürften sich hingegen die Förderpläne für die Zeit nach 2022 auswirken. "Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen", heißt es.
Eine solche Regelung hatte sich bereits während der Koalitionsverhandlungen angedeutet. So sollen Hybridfahrzeuge künftig steuerlich nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug mehr als 50 Prozent im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird.
Wir haben daher bei den deutschen Autoherstellern Volkswagen, BMW, Audi und Mercedes-Benz nachgefragt, wie sich diese Vorgaben umsetzen lassen. Das betrifft den Nachweis des Nutzungsverhaltens so wie die Verfügbarkeit von Plugin-Hybriden mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 80 Kilometern.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Dynamischer Ausbau der Infrastruktur gefordert | VW begrüßt nutzungsabhängige Förderung |
Nein nichts mit Äpfel und Birnen. Hier wird angeprangert das für 120¤/ Jahr jeder ein...
Immer eine Frage von Angebot/Nachfrage Wenn es genug Konkurrenz gibt werden sicherlich...
Abgesehen davon wird der Spritpreis mit ziemlicher Sicherheit deutlich ansteigen. Wenn...
Nein, den verliert man nicht. Ich kann dir genug Hersteller/Werkstätten nennen, die dir...