Klimakrise: Verfassungsgericht verbietet Klimatrödelei

Klimaschutz auf die Zukunft zu verschieben, gefährdet die Freiheit der Jüngeren: Das aktuelle Gesetz hält vor dem Gericht nicht stand.

Artikel veröffentlicht am ,
Kohlekraftwerke bis 2038? Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht sich der Druck, beim Klimaschutz mehr Tempo vorzulegen.
Kohlekraftwerke bis 2038? Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht sich der Druck, beim Klimaschutz mehr Tempo vorzulegen. (Bild: Leon Liesener/Wikimedia Commons/CC-BY-SA 3.0)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz mit den Grundrechten unvereinbar ist. Die Bundesregierung muss nun nachbessern und klarstellen, wie ab 2030 die Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Im Kern argumentiert das Verfassungsgericht, dass die Freiheit künftiger Generationen eingeschränkt wäre, wenn Treibhausgasreduktionen weit in die Zukunft verschoben werden.

"Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde", schreibt dazu das Bundesverfassungsgericht.

Das Klimaschutzgesetz wurde im Jahr 2019 verabschiedet. Das Verfassungsgericht verlangt nun, dass das Gesetz bis Ende des Jahres 2022 nachgebessert wird.

Twitter-Disput zwischen Peter Altmaier und Olaf Scholz

Auf Twitter kam es nach der Entscheidung zu einem Disput zwischen dem CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier und dem SPD-Finanzminister Olaf Scholz. "Lieber Kollege Peter Altmaier, nach meiner Erinnerung haben Sie und die CDU/CSU genau das verhindert, was nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Aber das können wir rasch korrigieren. Sind Sie dabei?", schreibt Olaf Scholz auf Twitter.

Peter Altmaier wies sowohl auf Twitter als auch in einem Pressestatement (im Video) darauf hin, dass er im vergangenen Jahr im September einen 20-Punkte-Plan zum Klimaschutz vorgelegt habe. Darin heißt es unter anderem: "Die Minderungsziele bis 2050 werden schon jetzt in konkrete Minderungsziele für jedes einzelne Jahr zwischen 2022 und 2050 aufgeteilt und festgelegt."

"Leider haben Sie und Ihre Partei das damals nicht aufgegriffen", antwortete Altmaier auf Twitter. "Fühle mich durch BVerfG jetzt bestätigt. Das müssen wir umsetzen."

Die jetzige Bundesregierung wird nur noch wenige Monate im Amt sein, da im September die Bundestagswahl ansteht. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass es noch zu einer Überarbeitung des Klimagesetzes durch die jetzige Bundesregierung kommt.

Wie erwartet wurde das Urteil von Fridays for Future begrüßt. "Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit der Klimaklage, was die Naturwissenschaft seit Jahren zeigt: Aufschieben und unzureichende Klimaziele gefährden nicht nur die Natur, sondern unser Recht auf Leben und das Recht auf Zukunft", so die Fridays-for-Future-Aktivistin Line Niedeggen in einer Pressemitteilung.

"Gravierende Freiheitseinbußen" könnten verhältnismäßig werden

Die Mitteilung des Verfassungsgerichts befasst sich auch mit der Frage, ob konkrete Emissionssenkungen anhand eines Kohlendioxid-Restbudgets beschlossen werden müssten. Die Idee dabei: Anhand wissenschaftlicher Prognosen könnte man direkt berechnen, wie viel Kohlendioxid pro Jahr noch ausgestoßen werden kann.

Doch das Verfassungsgericht verneint zum jetzigen Zeitpunkt eine solch konkrete Verpflichtung: "Das Maß an Verfehlung bildete jedoch verglichen mit den derzeit in der Berechnung des Restbudgets enthaltenen Unsicherheiten keine hinreichende Grundlage für eine verfassungsgerichtliche Beanstandung."

Es deutet sich aber an, dass das Gericht das in Zukunft anders einschätzen könnte: "Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein", so das Verfassungsgericht. Die Diskussion darüber, wie sehr die Verfassung die Regierung beim Klimaschutz zum Handeln zwingt, hat gerade erst angefangen.

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demon driver 01. Mai 2021

Was nichts mit Minderheit, sondern mit Aussagen zu tun hat, für die nur diejenigen die...

demon driver 01. Mai 2021

Die Atomkraft wird abgeschafft, weil man dafür Gründe hatte. Diese Gründe werden nicht...

Krautbernd 30. Apr 2021

Achja, wir armen Deutschen. Jetzt müssen wir auch noch im Alleingang die Welt retten. Sag...

Krautbernd 30. Apr 2021

Wow, echt erschreckend was hier an Geschwurbel aus den Telepolis/heise-Foren...



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