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Klima: Bundestagsbeschluss zum Heizungsgesetz könnte verschoben werden

Die Linke hat Klage gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht. Das wirkt offenbar: Die Abstimmung soll verschoben werden.
/ Tobias Költzsch und dpa
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Eine Wärmepumpe als Alternative zu einer Gasheizung (Bild: Friedhelm Greis/Golem)
Eine Wärmepumpe als Alternative zu einer Gasheizung Bild: Friedhelm Greis/Golem

Das geplante neue Heizungsgesetz könnte wegen einer Klage der Linke-Fraktion erst nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Entscheidung darüber soll es in den kommenden Tagen geben, wie die dpa Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfahren hat.

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD einigten sich auf einen Änderungsantrag des Gesetzentwurfs. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sollte ursprünglich noch in dieser Woche beschlossen werden. Danach ist bis Anfang September 2026 parlamentarische Sommerpause.

Die Linke-Fraktion im Bundestag hatte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Damit soll verhindert werden, dass das neue Gesetz durchgepeitscht wird - ohne dass Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt sind. Die Linke sieht Informationsrechte der Abgeordneten verletzt. Das Bundesverfassungsgericht könnte in dieser Woche über einen Eilantrag entscheiden.

Umstrittene Reform

Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag gesagt, die Bundesregierung ersetze "Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen.

Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, oft Heizungsgesetz genannt, soll wegfallen: die 65-Prozent-Regelung. Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.

Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine Regelung soll entfallen, wonach bisher ab dem Jahr 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine "Grüngasquote" eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen. Wie die Vorgaben konkret aussehen, ist aber offen. Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt es, in einem bis zum 1. Dezember 2026 durch die Bundesregierung vorzulegenden Gesetz werde eine "Grüngas-/Grünheizölquote" eingeführt.

Dieses Gesetz werde die "Inverkehrbringer" von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.

Grüne: Reform heizt Klimakrise an

Scharfe Kritik kam von den Grünen. Der Energiepolitiker Michael Kellner sagte der dpa: "Union und SPD zögern, ihr eigenes Gesetz umzusetzen. Sie sollten die Sommerpause gut nutzen und das Gesetz ganz zurücknehmen." Beim Gesetz ignoriere die Koalition alle Warnungen. Fossile Gasheizungen würden nicht aus dem Verkehr gezogen, es gebe keinen Mieterschutz für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende."Das Gesetz ist ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter, heizt die Klimakrise an und schafft Unsicherheit für Handwerksbetriebe."


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