Klemmbausteine: Lego behält Recht auf flachen Stein mit vier Noppen
Lego siegt erneut vor dem EU-Gericht im Streit um einen Spielbaustein. Ein Nachbau ist damit weiterhin nicht möglich.
Im Streit um das Design eines Lego-Bausteins hat der dänische Konzern einen Erfolg vor dem Gericht der EU errungen. Der Schutz eines bestimmten Steines sei weiterhin gültig, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Konkret handelt es sich um die Bauplatte Tile Modified 88646 mit 4 x 3 Feldern. Doch nur die mittlere Reihe des Bausteins ist mit vier Noppen versehen. Die anderen beiden äußeren Reihen sind abgeflacht und glatt. Den speziellen Stein hatte Lego 2010 ins Sortiment aufgenommen und als Designvorlage eintragen lassen.
Hintergrund des laufenden Rechtsstreits ist, dass bereits 2010 der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch in oberster Instanz gegen Lego entschieden hatte. Ein normaler Legostein mit Noppen an der Oberseite und Klemmzylindern an der Unterseite ließe sich nicht schützen. Der Grund: Laut EU-Recht handele es sich um eine Form, die sich allein aus der technischen Funktion ergibt.
Dies ermöglichte vielen Konkurrenten, nahezu baugleiche und kompatible Klemmbausteine für eigene Sets herzustellen. Das sollte im konkreten Fall offenbar ebenfalls möglich werden.
Rechtsstreit seit 2019
Lego führt den Rechtsstreit mit dem deutschen Unternehmen Delta Sport Handelskontor, das unter anderem Spielzeug herstellt. Delta beantragte 2019 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), den Schutz für den Lego-Stein aufzuheben. Das Amt folgte dem Antrag zunächst: Alle Merkmale des Steins seien ausschließlich durch seine technische Funktion bedingt, also, dass Figuren zusammengebaut und wieder zerlegt werden können.
Das EU-Gericht kassierte diese Entscheidung jedoch 2021. Das EUIPO musste erneut entscheiden und wies diesmal den Antrag von Delta Sport zurück. Dagegen klagte das deutsche Unternehmen – allerdings ohne Erfolg. Das EU-Gericht wies die Klage nun ab.
Ein solches Muster kann demnach nur für nichtig erklärt werden, wenn alle seine Merkmale vom Schutz ausgenommen sind. Das sei hier aber nicht der Fall, so die Richter. Eine Ausnahmeregelung zum Schutz modularer Systeme greife ebenfalls nicht. Denn dafür müsse der Stein bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa Neuheit und Eigenart. Das habe Delta Sport nicht nachgewiesen, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
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nicht das gleiche, bei jumper plates 2x1 wäre die Noppe an der falschen Stelle und bei...
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