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Kleine Fuck-Anfrage: Welche Begriffe in deutschen Behörden gefiltert werden

Beschäftigte in Bundesbehörden sollen nicht nach erotischen Begriffen und Porno suchen. Dagegen werden Filtersysteme eingesetzt. Dies geschehe zum Schutz der Mitarbeiter, der IT-Infrastruktur und des Ansehens der Bundeseinrichtungen.
/ Achim Sawall
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Victoria Nuland: "Weißt du, fuck the EU" (Bild: Gleb Garanich/Reuters)
Victoria Nuland: "Weißt du, fuck the EU" Bild: Gleb Garanich/Reuters

Die Mitarbeiter in Bundesbehörden sitzen hinter Filtersoftware, die Begriffe blockiert. Das geht aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage(öffnet im neuen Fenster) der Partei Die Linke(öffnet im neuen Fenster) hervor. Dadurch sollen Mitarbeiter, IT-Infrastruktur und Ansehen der Bundeseinrichtungen geschützt werden. Es würden statische Wortfilterungsmethoden, heuristische Methoden und "andere Mechanismen" verwendet, um die Schutzziele zu erreichen.

Anlass für die Anfrage zur Inhaltefilterung an Arbeitsplatzrechnern in Bundesverwaltungen war ein Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, nach dem Berichte, in denen über den Fuck-the-EU-Ausspruch der US-amerikanischen Diplomatin Victoria Nuland zitiert wurde, auf Dienstrechnern in Bundesbehörden nicht aufrufbar waren. Die Regierung bestätigte dies für den Bereich der Bundeswehr.

Im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz werden die Begriffe popup-adult, porn, melonsnet, breast, tits, fucks, boob, nake-dgir, erotick, erotic, lightningfree, triplexfree, penthouse, zylom und ICQ2go statisch gefiltert. Bei der Stasi-Unterlagenbehörden sind die Begriffe sex, porno, teen, dirty und erotic gesperrt.

Alle anderen Filtersysteme werden offenbar durch externe Anbieter betrieben, dabei wird auch Malware gefiltert oder Cyberangriffe verhindert. Ein Teil des Antworttextes der Bundesregierung ist jedoch nicht öffentlich, so dass Die Linke nur einen Teil dokumentieren konnte. So wird zu den Protokollen und Ports, die gesperrt sind, wegen Rückschlüssen auf Angriffsmöglichkeiten nur gesondert in einer vertraulichen Antwort berichtet.

Zumindest beim Justizministerium, dem Bundesfinanzhof und beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen werden die Zugriffe auf gesperrte Seiten auch protokolliert. Damit ist die Rückverfolgung an den einzelnen Arbeitsplatz möglich.


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