Bundesregierung ist weiter guter Dinge
Nachtrag vom 21. Dezember 2016, 12:40 Uhr
Der IT-Branchenverband Eco begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Die luxemburgischen Richter haben ihre Chance einer weiteren Grundsatzentscheidung genutzt: Die Mitgliedstaaten dürfen keine anlasslose und allgemeine Vorratsdatenspeicherung festlegen. Damit sehen wir unsere wiederholt geäußerten Bedenken bestätigt", sagte Vorstandsmitglied Oliver Süme. Es sei daher "äußerst zweifelhaft", ob das deutsche Gesetz den strengen Anforderungen des Gerichtshofs genüge.
Mit Blick auf den Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur forderte Süme: "Wir brauchen jetzt dringend ein Moratorium, um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu stoppen, andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, ein europa- und verfassungsrechtswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen."
Lob für die Entscheidung kam auch von der Digitalen Gesellschaft. Der EuGH habe "allen Sicherheitsesoterikern und Überwachungsfanatikern einen dicken Strich durch die Rechnung" gemacht, sagte der politische Geschäftsführer des Vereins, Volker Tripp. Nun müsse Deutschland reagieren und die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung "ein für allemal auf den Müllhaufen der Geschichte verbannen".
Nachtrag vom 21. Dezember 2016, 14:44 Uhr
Vertreter von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen hielten sich mit abschließenden Bewertungen vorerst zurück. Der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, sagte auf Anfrage von Golem.de: "Der EuGH ist seiner kritischen Linie zur Vorratsdatenspeicherung treu geblieben. Insbesondere die anlasslose Speicherung wird kritisiert. Wir brauchen nun eine genaue Prüfung, was das für das deutsche Gesetz bedeutet."
Ein Sprecher des Innenministeriums zeigte sich optimistisch, dass das deutsche Gesetz den europäischen Vorgaben entspricht. Die Bundesregierung habe große Mühe darauf verwandt, "einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der selbstverständlich nicht nur den nationalen verfassungsrechtlichen Anforderungen, sondern selbstverständlich auch den europarechtlichen Anforderungen genügt", sagte Ministeriumssprecher Johannes Dimroth in Berlin und fügte hinzu: "In diesem festen Glauben und der darin eingeflossenen Arbeit der an diesem Entwurf beteiligten Ressorts bin ich auch guter Dinge, dass das im Lichte der Entscheidung von heute hält." Eine Sprecherin des Justizministeriums verwies darauf, dass "unsere Regelungen restriktiver sind, als die Regelungen, die der EuGH hier im Urteil geprüft hat". Allerdings sagten beide Sprecher, dass es für eine abschließende Einschätzung noch zu früh sei.
Der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht hält hingegen die deutsche Regelung nach dem Urteil für unzulässig. "Das Urteil ist ein Erfolg für die Bürgerrechte und weist den Weg in eine Europäische Union ohne anlasslose Massendatensammlungen. Die Bundesregierung muss die Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit geregelt ist, jetzt ändern", sagte der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament. Die Speicherung von Daten auf Vorrat dürfe nur im Ausnahmefall erlaubt sein und müsse sich auf die je nach Anlass absolut notwendigen Daten beschränken.
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Klare Vorgaben: EuGH lehnt anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab |
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Wenn man so ahnungslos ist von Anfang bis Ende nur Unsinn aus dem Bauch heraus erzählt...
http://www.cpw-online.de/kids/faschismus.htm
Wir werden den Kampf gegen Überwachung niemals mehr gewinnen können! Und zwar weil die...
Es wird wieder Jahre dauern um das rechtswidrige deutsche VDS-Gesetz vor dem EuGH...
Die meinen vermutlich die Schweiz, oder die Kirche, oder so. Ansonsten weiß ich auch...