Per Kryptofax zum Verfassungsschutz
Der Anwalt zeigt sich sehr unzufrieden darüber, dass große Teile der Klageschrift geschwärzt werden mussten. In der Tat finden sich Schwärzungen auf 65 der 159 Seiten. Stellenweise ist der Text über mehrere Seiten unkenntlich gemacht. Um die Klage überhaupt vorbereiten zu können, musste Ewer regelmäßig einen mit Hanteln bestückten Raum des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes aufsuchen. Dort wurden ihm per Kryptofax die Unterlagen zugeschickt.
Der Geheimschutz führt nach Ansicht Ewers auch dazu, dass sich das Verfahren vermutlich noch stärker als üblich in die Länge ziehen wird. Schließlich müssten sämtliche Mitarbeiter des Gerichts, die damit befasst seien, der strengstmöglichen Sicherheitsüberprüfung (Ü3) unterzogen werden. Der Anwalt rechnet daher nicht mit einer Entscheidung innerhalb des nächsten halben Jahres. Er hofft jedoch darauf, dass der Ausschuss die Selektorenliste noch sehen kann, bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen ist.
Notz wirft Koalition Bösartigkeit vor
Vertreter der Linken und der Grünen kritisierten das Vorgehen von Regierung und Koalitionsfraktionen scharf. Es sei ein "völlig inakzeptabler Vorgang", dem Ausschuss die Einsicht in die umstrittenen Suchbegriffe der NSA zu verweigern, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. Die Liste berühre den Kern des Untersuchungsauftrags, da es um die Kooperation des Bundesnachrichtendienstes mit den sogenannten Five Eyes gehe, ergänzte Petra Sitte von der Linkspartei.
Linke-Ausschussobfrau Martina Renner verwies darauf, dass mit der Klage die Rechte aller Abgeordneten gegenüber der Regierung gestärkt werden sollten. " Wir klagen stellvertretend für das Recht aller Parlamentarier, Geheimdiensthandeln zu kontrollieren", sagte Renner. Es könne keinen Bereich der Exekutive geben, der sich der parlamentarischen Kontrolle entziehe.
Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz warf Union und SPD vor, mit dem Einsetzen des Sonderermittlers Kurt Graulich auf Zeit zu spielen. "Das ist an Bösartigkeit nicht zu überbieten", sagte Notz. Es sei "perfide", dass die Mitglieder der Koalitionsfraktionen dieses Vorgehen der Regierung mitmachten und nicht darauf beharrt hätten, selbst die Selektorenliste einsehen zu dürfen.
Flisek verteidigt Sonderermittler
SPD-Ausschussobmann Christian Flisek bedauerte hingegen die Klage der Opposition. Seiner Ansicht nach hätte zumindest der für Anfang November geplante Bericht Graulichs abgewartet werden müssen. Der frühere Bundesrichter schaut sich seit Anfang Juli 2015 die Selektorenliste im Bundeskanzleramt an und soll herausfinden, ob und in welchem Umfang beispielsweise europäische oder deutsche Ziele mit Hilfe des BND ausspioniert werden sollten. Nach Ansicht Fliseks hat der Ausschuss damit "einen optimalen Ausgleich zwischen zwei verfassungsrechtlichen Pflichten gefunden: Wahrung des Untersuchungsrechts des Ausschusses und Wahrung der außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik."
Für die Opposition ist es aber nicht akzeptabel, die Bundesregierung über die konkreten Aussagen Graulichs entscheiden zu lassen. Dieser hatte schon im vergangenen Juni durchblicken lassen, dass er sich vor allem seinem Auftraggeber gegenüber zur Loyalität verpflichtet sieht: der Bundesregierung.
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| Klage zu NSA-Selektoren: Regierung verschanzt sich hinter Notenwechsel von 1960 |
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Ewer wörtlich: "In dem Zimmer, das ich nutzen durfte, gab es nur einen Computer, einen...
Bei den ganzen Schwärzungen wird das ein sicheres Geschäft!
Wähle sie halt nicht ;)
Einen solchen Passus gibt es afaik nicht. Wäre da auch vollkommen fehl platziert. Aber...