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Klage: Verwaltungsgericht soll Vorratsdatenspeicherung stoppen

Wie kann die Vorratsdatenspeicherung gestoppt werden? Der Verband der Internetwirtschaft und der ISP Spacenet versuchen es jetzt mit einer ungewöhnlichen Klage.
/ Hauke Gierow
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Die Kläger: Alexander Grundner-Culemann, Oliver Süme und Professor Matthias Bäcker (Bild: Hauke Gierow/Golem.de)
Die Kläger: Alexander Grundner-Culemann, Oliver Süme und Professor Matthias Bäcker Bild: Hauke Gierow/Golem.de

Die im vergangenen Jahr im Eiltempo beschlossene Vorratsdatenspeicherung soll jetzt auch im Eiltempo wieder gestoppt werden – am besten noch, bevor sie wirklich in Kraft tritt. Das jedenfalls ist der Wunsch des Internet-Service-Providers (ISP) Spacenet, der gemeinsam mit dem IT-Branchenverband Eco gegen das Gesetz klagt.

Anders als andere Kläger wollten Spacenet und Eco nicht vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, sagt der Anwalt Matthias Bäcker, der auch als Professor für Öffentliches Recht am Karlsruher Institiut für Technologie lehrt und die Klageschrift im Auftrag erarbeitet hat. Denn das Bundesverfassungsgericht könne nur einen sehr begrenzten Bereich des Gesetzes prüfen – die direkt anhängigen Grundrechte. Die jetzt eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ermögliche eine breitere Prüfung. Bäcker und seine Mitstreiter hoffen zudem darauf, dass das Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem Vorlageverfahren um Mithilfe bittet und damit Druck auf ganz Europa ausübt. Denn der Mandant Spacenet sei europaweit tätig, eine rein deutsche Vorratsdatenspeicherung daher eine einseitige Belastung.

Das Gericht müsse dann das "gesamte anwendbare Recht in seiner gesamten Komplexität" prüfen. Mit der Klage wollen sich die Kläger nicht nur gegen die massenhafte Grundrechtsbeeinträchtigung wehren, sondern auch gegen die hohen Kosten für die Wirtschaft. Eco und Spacenet haben berechnet, dass die Vorratsdatenspeicherung die IT-Wirtschaft in Deutschland rund 600 Millionen Euro kosten soll. Der Großteil der Kosten würde vor Inkrafttreten der Speicherpflicht anfallen, weil die Investitionen in neue Hardware teuer seien.

"Ein systematisches Verfolgungsdefizit ist nicht erkennbar"

Die Kosten würden außerdem durch die hohen Standards für Datensicherheit hochgetrieben. Diese Regelungen seien zwar im Prinzip zu begrüßen, sagen die Kläger. Doch sie bezweifelten nach wie vor den grundsätzlichen Nutzen der Datenspeicherung. "Ein systematisches Verfolgungsdefizit ist nicht erkennbar", sagte Professor Bäcker während eines Pressegespräches in Berlin. Die Aufklärungsquoten im Bereich Cybercrime lägen mit über 80 Prozent weit über denen in anderen Bereichen.

Bäcker bemängelte zudem zahlreiche handwerkliche Fehler im Gesetz, die seiner Meinung nach allein ausreichend sind, um das Gesetz zu kippen. So sei zum Beispiel der Schutz von Berufsgeheimnisträgern nicht gewährleistet, weil deren Daten nicht von der Speicherung ausgenommen werden, sondern nur einem Verwertungsverbot unterliegen. Außerdem könnten die Nachrichtendienste ohne Hürden auf die gespeicherten Daten zugreifen.

Sebastian von Bomhard, Vorstandssprecher von Spacenet, ergänzte die Ausführungen von Bäcker mit persönlichen Beobachtungen. Eine Vorratsdatenspeicherung sei aus seiner Sicht nicht wirkungsvoll, weil die Anfragen von Behörden, die ihn in den vergangenen Jahren erreicht hätten, im Schnitt rund 1,5 Jahre nach einer Tat gestellt worden seien. Viel zu spät für einen Zugriff auf Vorratsdaten, die für 10 Wochen gespeichert werden. Außerdem hätten die forensischen Spuren in der Vergangenheit immer wieder zu falschen Verdächtigungen geführt. Ein Kunde, dessen Geschäftsmodell die Auslieferung von Werbung sei, sei mehrfach von der Polizei kontaktiert worden, weil IP-Adressen seiner Server im Zusammenhang mit verdächtigen Personen aufgetaucht seien – nachdem diese eine beliebige Seite mit einem Werbebanner besucht hatten.

Für Unternehmen würde die Regelung außerdem zahlreiche Unsicherheiten schaffen. Werde einer Anfrage nach Vorratsdaten leichtfertig und ohne tiefe Prüfung stattgegeben, drohten Bußgelder wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Im Falle der Weigerung könnte die Polizei wegen Behinderung von Ermittlungen und Strafvereitelung ermitteln.

Eine Vorratsdatenspeicherung sei daher weder angemessen noch sinnvoll und notwendig, sagte von Bomhardt: "Je älter ich werde, desto mehr Alu habe ich in meinem Hut".


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