Klage gegen Steuernachzahlung: Apple beruft sich auf europäische Grundrechte
Im Streit mit der EU-Kommission über Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe hat Apple die Forderungen in 14 Punkten zurückgewiesen. Selbst die Grundrechte-Charta der EU wird bemüht. "Sehr witzig", finden die Grünen.

Der US-amerikanische Computerkonzern Apple hat die Forderungen der EU-Kommission nach Steuernachzahlungen in 14 Punkten zurückgewiesen. Dies geht aus dem Amtsblatt der Europäischen Union hervor, das am Montag veröffentlicht wurde. In der am 19. Dezember 2016 eingereichten Klage wirft Apple der EU-Kommission unter anderem vor, das irische Recht nicht richtig ausgelegt zu haben. Zudem habe die Kommission gegen Artikel 41 der EU-Grundrechtecharta verstoßen, der ein "Recht auf eine gute Verwaltung" fordere.
Nach Ansicht der EU-Kommission hat Irland Apple über Jahre günstige Steuerkonditionen gewährt, um den Konzern als Arbeitgeber zu gewinnen. Das sei aber eine wettbewerbswidrige Beihilfe, heiß es in einem Beschluss vom August 2016. Daher soll Apple die gesparten Steuern inklusive Zinsen, insgesamt 13 Milliarden Euro, an Irland zurückzahlen.
Gewinne sollen in den USA versteuert werden
In Klagegrund 3 wirft Apple der EU-Kommission "schwerwiegende Fehler" vor, da diese nicht erkannt habe, "dass die gewinnbringenden Tätigkeiten" der irischen Firmentöchter, "insbesondere die Entwicklung und Vermarktung geistigen Eigentums, in den Vereinigten Staaten kontrolliert und verwaltet würden. Die Gewinne, die mit diesen Tätigkeiten erzielt würden, seien den Vereinigten Staaten zuzuordnen, nicht Irland".
Apple schreibt die Gewinne aus Europa, dem Nahen Osten, Afrika und Indien einem Head Office zu, das aus den USA geführt sein soll. Die beiden Tochterfirmen erledigten lediglich "Routineaufgaben", heißt es in Klagegrund 4. Die Kommission zweifelt die Rechtmäßigkeit dieses Head Office an und ist daher der Meinung, dass die Gewinne zurück an die irischen Apple-Unternehmen fallen und folglich dort auch versteuert werden müssen. Dabei geht es um Gewinne aus den Jahren 2003 bis 2013. Allerdings hat Apple diese Gewinne bislang auch noch nicht in den USA versteuert.
Giegold: Kein Menschenrecht auf Steuervergünstigungen
Nach Ansicht des US-Konzerns hat die EU-Kommission zudem gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot verstoßen. Der Verstoß gegen das Grundrecht auf gute Verwaltung liege darin, dass die Kommission ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet habe. Dies wird in Artikel 41, Absatz 2 der Grundrechtecharta gefordert.
Für den Europaabgeordneten Sven Giegold ist letztgenanntes Argument jedoch "sehr witzig". "Es gibt kein Menschenrecht auf Steuervergünstigungen", sagte er der Financial Times. Auch Apple stehe nicht über dem Gesetz, sagte der Grünen-Politiker, der dem Sonderausschuss Steuervermeidung angehört.
Ebenso wie Apple wehrt sich Irland gegen die Forderungen der EU-Kommission. Eine endgültige Entscheidung in dem Fall könnte jedoch Jahre dauern. Laut Financial Times soll es nach dem kommenden Sommer eine erste gerichtliche Anhörung geben.
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