Klage gegen NSA: Speicherung von Daten zu komplex für Geheimdienst
Der US-Geheimdienst NSA hat mit einem ungewöhnlichen Argument die Aufbewahrung von gespeicherten Daten abgelehnt. Es sei "zu komplex", die Löschung zu unterbinden, um die Daten als Beweise in einem Prozess verwenden zu können, teilte die NSA nach Angaben der Washington Post(öffnet im neuen Fenster) dem zuständigen Gericht mit. Die Klage war bereits 2008, also lange vor Beginn der Enthüllungen von Edward Snowden, eingereicht worden. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) wendet sich darin gegen die bereits 2005 bekanntgewordene Zusammenarbeit der Telefongesellschaft AT&T mit der NSA.
Der Zeitung zufolge widerrief der zuständige Richter eines US-Bezirksgerichts eine frühere Anordnung, wonach die NSA in dem Verfahren zur Aufbewahrung von Beweisen verpflichtet gewesen sei, wozu beispielsweise die Verbindungsdaten von Telefongesprächen zählten. Die NSA hatte in der Zwischenzeit geltend gemacht, dass zu diesem Zweck die Überwachungsprogramme, gegen die sich die Klage richtet, gestoppt werden müssten. Die Speicherung der Daten stelle "erhebliche operative Probleme" dar und könne dazu führen, dass die NSA sämtliche Überwachungsprogramme stoppen müsse, schrieb der stellvertretende NSA-Direktor Richard Ledgett in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster).
Wegen der Komplexität der Systeme würde die dauerhafte Speicherung möglicherweise nicht funktionieren, könne aber unmittelbar die nationale Sicherheit der USA beeinträchtigen. Die nach dem Fisa-Ergänzungsgesetz erhobenen Daten würden in zahlreichen Systemen gespeichert und regelmäßig "in einer Kombination von technischen und menschlichen Prozessen gelöscht".
Nach Ansicht der EFF mache die Argumentation der NSA deutlich, dass der Geheimdienst den Überblick über seine Datenbestände verloren habe. "Mit Blick auf die Unmengen an gesammelten Daten überrascht es mich nicht, dass man nur schwierig den Überblick behalten kann", sagte Cindy Cohn von der EFF. Das mache die massenhafte Datenspeicherung so gefährlich.
In den USA ist der Prozess unter dem Namen Jewel vs. NSA(öffnet im neuen Fenster) bekannt. Bereits 2006 war die Telefongesellschaft AT&T von der EFF verklagt worden (Hepting vs AT&T(öffnet im neuen Fenster)). Das damalige Verfahren war vor Gericht gescheitert. Nach den ersten Enthüllungen Snowdens vor einem Jahr hatte die EFF eine weitere Klage gegen die Überwachung eingereicht.
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